- Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 325 A „Mittelpunkt“ ist erforderlich, um Planungsrecht für die Erweiterung der Grundschule in Ingeln-Oesselse zu schaffen. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten für zukünftige Bedarfe realisiert werden. Der aktuelle Bedarf besteht darin, die Grundschule in Ingeln-Oesselse zu einem Ganztagsbetrieb zu entwickeln. Das damit verbundene große Angebot an freizeitbezogenen Aktivitäten und die Nachmittagsbetreuung für Schüler und Schülerinnen benötigt verschiedene zusätzliche Räumlichkeiten sowie eine Mensa. Für den aktuellen Bedarf ist das derzeitige Maß der baulichen Nutzung mit der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 zu gering.
Es kann ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB ohne frühzeitige Beteiligungsverfahren und Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt werden.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlage:
Übersicht des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Beschlussvorschlag:
a)
Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 325 A,
3. Änderung, „Mittelpunkt“,
OT Ingeln-Oesselse wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan hat das Ziel, Planungsrecht für die Erweiterung der Grundschule zu schaffen.
c)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 325
A, 3. Änderung befindet sich im Ortsteil Ingeln-Oesselse und wird begrenzt:
- Im Norden durch die Wohnbebauung am Bruchkamp,
- Im Osten durch die Feuerwehrfläche und die Tennisplätze,
- Im Süden durch die Sportanlage,
- Im Westen durch die Lessingstraße.
d) Für den Bebauungsplan Nr. 325 A, 3. Änderung, „Mittelpunkt“, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB angewandt.