Betreff
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Anfrage von Michael Prill, stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten
Vorlage
2019/267
Art
Anfrage
Untergeordnete Vorlage(n)

Herrn Köhne
Marktplatz 13
30880 Laatzen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Köhne,

 

gem. §42 SGB VIII handelt es sich bei einer Inobhutnahme um eine vorläufige, zeitlich begrenzte Krisenintervention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Eil- und Notfällen. Neben einer Reihe von sozialpädagogischen und materiellen Hilfen, stehen darüber hinaus während der Inobhutnahme weitere Aufgaben, wie etwa die Unterbringung, Versorgung und Betreuung sowie die rechtliche Vertretung der betroffenen Minderjährigen, zu. Das Jugendamt ist befugt bei einer Inobhutnahme die betroffenen Minderjährigen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in sonstigen Wohnformen unterzubringen. Gem. §76 Abs. 1 SGB VIII können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannte Träger der freien Jugendhilfe an der Durchführung ihrer Aufgaben u. a. nach §42 SGB VIII beteiligen oder diese Aufgaben zur Ausführung übertragen. Zur Unterbringung nicht geeignet sind Personen, die das Wohl des Kindes oder der Jugendlichen gefährden und deshalb die Ursache für die Inobhutnahme gesetzt haben.

 

Im August 2019 wurde öffentlich berichtet, dass in einer Einrichtung der freien Jugendhilfe in Rumänien Jugendliche schwer misshandelt worden. Die Staatsanwaltschaft in Bukarest berichtet davon, dass dort barbarische Methoden angewandt wurden (Stand: 30.08.2019 19:10 Uhr, Quelle NDR 1 Niedersachsen).

 

Der Bürgermeister der Stadt Laatzen, Herr Köhne, wird gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

1.    Wie viele Kinder bzw. Jugendliche, für die die Stadt Laatzen die Inobhutnahme verantwortet, sind derzeit in einer entsprechenden Einrichtung der freien Jugendhilfe sowohl in Laatzen als auch außerhalb Laatzens untergebracht?

2.    Sind Kinder bzw. Jugendliche im Projekt Maramures bzw. waren dafür vorgesehen?

3.    Erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem freien Träger der Jugendhilfe "Willfang"?

4.    Wie wird bei Beschwerden über ein Träger der freien Jugendhilfe vorgegangen?

5.    Laut dem Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sind Kontrollen bei Verstöße gegenwärtig nicht hinreichend.

a.    Wie erfolgen Kontrollen bei Trägern der freien Jugendhilfe?

b.    Ist eine Veränderung der Kontrollmaßnahmen geplant?

Laatzen, der 01.10.2019

 

gez. Michael Prill

Mitglied im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten der Stadt Laatzen