Betreff
Erweiterung der Albert-Einstein-Schule
Vorlage
2019/264
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Drucksache 2018/129 wurde im Sommer 2018 beschlossen, die räumlichen Fehlbedarfe der Albert-Einstein-Schule durch einen Erweiterungsbau zu decken und das Gebäude der Förderschule Am Kiefernweg zu gegebener Zeit abzureißen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Planung durchzuführen.

 

Die jetzt vorliegende Entwurfsplanung ist in enger Abstimmung mit der Albert-Einstein-Schule entstanden.

 

Die Planung sieht einen zweigeschossigen Bau mit insgesamt 18 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) vor, von denen je 9 für den 5. bzw. 6. Jahrgang bestimmt sind. Aus pädagogischen Gründen hat die AES darum gebeten, für jeden der AUR einen eigenen kleinen Differenzierungsraum einzuplanen. Ferner sollten die Flure so breit sein, dass der Durchgang zu den hinteren AUR gewährleistet bleibt, wenn im Bereich der vorderen AUR bereits Schulklassen auf die Lehrkräfte warten.

 

Darüber hinaus sind zwei unterschiedlich große Differenzierungsräume vorgesehen, von denen einer auch als Bühne für das Fach Darstellendes Spiel dienen kann, während der daneben befindliche, etwas tiefer liegende, Raum als Publikumsraum nutzbar ist. Beide Räume sollen durch eine mobile Trennwand verbunden werden können.

 

Neben den Unterrichtsräumen sind auch ein Lehrerzimmerbereich, WC-Anlagen in beiden Geschossen sowie Lager-, Putzmittel- und Haustechnikräume vorgesehen. Das Obergeschoss wird durch einen Personenaufzug barrierefrei erreichbar sein.

 

Die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorausgesetzt, könnte der Bauantrag im November 2019 eingereicht werden. Weil der Neubau auf der Fläche des derzeitigen Förderschulgebäudes entstehen soll, muss dieses vor Baubeginn vollständig abgerissen werden. Eine in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angedachte Umsetzung der Maßnahme in zwei Bauabschnitten (1. Teilneubau und 1. Teilabriss, danach 2. Teilneubau und 2. Teilabriss) zur Vermeidung von Interimslösungen hat sich im Zuge der Entwurfsplanung als nicht umsetzbar herausgestellt.

 

Die Förderschule selbst läuft zwar im Sommer 2020 aus; im Gebäude werden aber seit vielen Jahren auch Schülerinnen und Schüler der AES beschult. Für diese wird daher eine Interimslösung benötigt. Dazu sollen in der ersten Jahreshälfte auf dem kleinen Rasensportplatz hinter der Turnhalle der Förderschule Raum-Module für 8 Klassenverbände aufgestellt und für die Zeit der Baumaßnahme gemietet werden. Im Sommer 2020 könnte dann der Abbruch des alten Förderschulgebäudes beginnen. Der eigentliche Neubau durch einen Generalunternehmer kann sich ab November 2020 anschließen; mit der Fertigstellung ist im Sommer 2022 zu rechnen.

 

Eine Kostenschätzung nach DIN 276 hat Investitionskosten von rd. 10.700.000 € ergeben. Hinzu kommen Aufwendungen in Höhe von 600.000 € für die o. g. Interimslösungen.

 

Bislang wurde von einem Investitionsvolumen in Höhe von 10.100.000 € ausgegangen. Der jetzt benötigte Mehrbedarf ist im Wesentlichen zurückzuführen auf

 

  • das Erfordernis der Interimslösungen
  • die Berücksichtigung pädagogischer Belange der Schule im Zuge der Entwurfsplanung
  • eine Vergrößerung der Bruttogeschossfläche gegenüber den Annahmen in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • die erheblichen Kostensteigerungen im Baugewerbe

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € müssen über die Veränderungsliste in den Haushalt 2020 aufgenommen werden. Parallel dazu sind die bereits im Haushalt veranschlagten Mittel anhand der voraussichtlichen Zahlungsfälligkeiten auf den Finanzplanungszeitraum neu zu verteilen.

 

Hinzuweisen ist ferner darauf, dass Kosten für die Ausstattung des Gebäudes noch hinzukommen, die in 2022 benötigt werden. Diese werden rechtzeitig konkretisiert und für den Haushalt angemeldet.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Den mit Drucksache 2019/264 vorgestellten Plänen zur Erweiterung der Albert-Einstein-Schule wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme durchzuführen.

 

Zusätzlich benötigte, bislang nicht veranschlagte, investive Mehrauszahlungen in Höhe von 600.000 € sowie Aufwendungen in Höhe von weiteren 600.000 € sind über die Veränderungsliste in den Haushaltsplan 2020 aufzunehmen.