Sachverhalt:

 

Dem mit Drucksache 2017/190 vorgestellten Raumkonzept zur Erweiterung der Grundschule Rethen hatten die politischen Gremien im Sommer 2017 zugestimmt und die Verwaltung mit der weiteren Planung beauftragt. In der o. g. Drucksache wurde seinerzeit bereits darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Entwurfsplanung noch zu Änderungen bzw. Verschiebungen bei der Anordnung der damals dargestellten Räume kommen kann. Dies ist auch eingetreten.

 

Die jetzt vorliegende Entwurfsplanung für den Erweiterungsbau ist in enger Abstimmung mit der Grundschule Rethen entstanden.

 

Der Entwurf sieht vor, dass der gesamte Verwaltungsbereich einschließlich des Lehrerzimmers und eines Aufenthaltsraums für pädagogische Mitarbeitende im Erdgeschoss untergebracht wird. Davor soll der Werkraum mit Nebenräumen so angeordnet werden, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg dorthin nicht den Verwaltungsbereich betreten müssen.

 

Im Obergeschoss sind 4 Allgemeine Unterrichtsräume mit dazwischen liegenden Differenzierungsräumen vorgesehen. Ferner je ein für die Inklusion benötigter Therapie- bzw. Pflegeraum sowie ein Büro für eine/n Schulsozialarbeiter/in. Weiterhin sieht der Entwurf hier zusätzliche WC-Anlagen vor.

 

Das barrierefrei erreichbare Dachgeschoss bietet bei Bedarf Platz für Technik und könnte als Ausbaureserve für spätere Nutzungen dienen.

 

Die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorausgesetzt, könnte der Bauantrag bis Ende 2019 gestellt werden. Anfang 2020 soll die Ausschreibung zur Vergabe an einen Generalunternehmer für die Bauleistungen erfolgen. Ebenfalls Anfang 2020 ist der Teilabriss der benachbarten Scheune vorgesehen, die somit bei Bedarf noch im Rahmen eines Weihnachtsmarktes 2019 zur Verfügung stehen könnte.

 

Baubeginn für die Erweiterung soll in der 2. Jahreshälfte 2020 sein; die Fertigstellung wird für Ende 2021 angestrebt. Im Anschluss erfolgen die vorgesehenen Umbauten in den Bestandsgebäuden, z. B. die Schaffung von Differenzierungsräumen. Diese sind derzeit noch nicht konkret durchgeplant, sodass der Aufwand auch noch nicht beziffert werden kann. Dies wird jedoch rechtzeitig erfolgen.

 

Eine Kostenschätzung nach DIN 276 hat für die Erweiterung Investitionskosten in Höhe von rd. 4.908.400 € ergeben. Haushaltsrechtlich stehen rd. 4.709.500 € zur Verfügung. Die Differenz in Höhe von rd. 200.000 € muss über die Veränderungsliste in den Haushalt 2020 aufgenommen werden. Parallel dazu sind die bereits im Haushalt veranschlagten Mittel anhand der voraussichtlichen Zahlungsfälligkeiten auf den Finanzplanungszeitraum neu zu verteilen.

 

Hinzu kommen Kosten für die Ausstattung, die noch nicht konkret ermittelt werden konnten. Diese sind aber auch erst im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

 

Das sich aus dem aktuellen Planungsstand ergebende Raumprogramm für den gesamten Gebäudekomplex mit der Verteilung auf die unterschiedlichen Gebäude der Grundschule Rethen ist in der Anlage dargestellt. Auch diese Nutzungen sind in enger Abstimmung mit der Grundschule entstanden. (Vorsorglicher Hinweis: Das Raumprogramm umfasst die Gebäude 2 bis 4. Gebäude 1 ist der Altbau, der künftig nicht mehr schulisch genutzt wird und daher nicht im Raumprogramm erscheint.)

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Den mit Drucksache 2019/262 vorgestellten Plänen zur Erweiterung der Grundschule Rethen und dem Raumprogramm wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme durchzuführen.

 

Die benötigten investiven Mehrauszahlungen in Höhe von 200.000 € sind über die Veränderungsliste in den Haushalt 2020 aufzunehmen.