Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG
Vorlage
2019/261
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Laatzen ist für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 2.000 € gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG zuständig.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache 2019/261 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.