Betreff
Pestizidverzicht für die Stadt Laatzen
- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2019/171/1
Art
Anfrage
Referenzvorlage

Die Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat der Stadt Laatzen stellte mit Drucksachen-Nr. 2019/171 folgende Fragen:

 

  1. Sind seit Beschlussfassung Pestizide auf dem Gebiet der Stadt zum Einsatz gekommen? Wenn ja, warum und welche Mittel?
  2. Ist der Stadt Laatzen bekannt, ob private Dienstleistungsunternehmen sowie Pächter Pestizide eingesetzt haben? Wurde von Seiten der Stadt Laatzen vertraglich sichergestellt, dass der Einsatz von Pestiziden durch diese Unternehmen oder Personen gemeldet werden müssen? Wird seitens der Stadt Laatzen zumindest stichprobenartig überprüft, ob sich diese Unternehmen oder Personen an den Pestizidverzicht halten?
  3. Bitte benennen Sie die Maßnahmen zu Ziffer 3 des Beschlusses.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu Frage 1:

Alle Pflege- sowie Unterhaltungsmaßnahmen durch die Stadt Laatzen auf städtischen Grünflächen werden unter Verzicht von Pestiziden und Herbiziden durchgeführt. Der städtische Betriebshof verwendet keine Pestizide oder Herbizide.

 

Zu Frage 2:

Die Pflege von Grünflächen wird lediglich in Ausnahmefällen von Fremdfirmen durchgeführt. Sollte es zur Auftragsvergabe an eine Fremdfirma kommen, werden die Firmen dazu verpflichtet, den Einsatz von Pestiziden zu unterbinden.

Mit der Üstra und den Straßenmeistereien wird Kontakt aufgenommen, ob Herbizide oder Pestizide verwendet werden (bisher kein Fall bekannt).

Bislang wurden keine Kontrollen durchgeführt. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazitäten geprüft.

 

Zu Frage 3:

Es wird zeitnah eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht. Bisher gab es nur wenige Beschwerden über das Portal „Sag’s uns einfach“ und es wurde den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend geantwortet (Pestizidverzicht, Brut- und Setzzeit, Extensivierung, Artenschutz).

 

Weitergehend hat die Bundesregierung am 04.09.2019 das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschlossen. Jenes regelt, den Einsatz glyphosathaltiger und wirkungsgleicher Pflanzenschutzmittel ab 2020 deutlich einzuschränken. Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat soll in Deutschland Ende 2023 beendet werden. Das wird nicht nur für die Landwirtschaft gelten, sondern auch für Haus- und Kleingärten sowie öffentliche Grünflächen.

 

Als Ausnahme gilt eine Bekämpfung von Ungeziefer durch Kammerjäger mittels Pestiziden. Wenn möglich, soll dennoch auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden.

 

 

 

Im Auftrage

 

 

Axel Grüning