- Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen hat am 23.05.2019 nach vorangegangener Beratung im Schulausschuss zur Drucksache 2019/145 „Medienentwicklungsplan – Antrag der CDU/FDP im Rat“ folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bürgermeister wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Laatzener Schulen einen Medienentwicklungsplan zu erarbeiten, der die Schulen im Bereich „Digitales“ zukunftsfähig aufstellt. Darin ist jeweils die aktuelle Ausstattung, die organisatorischen Abläufe, die pädagogischen und die Ausstattungsziele sowie der finanzielle Rahmen darzustellen. Das Konzept soll den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Umsetzung erster Maßnahmen sollte möglichst mit dem Haushalt 2020 erfolgen.“
Mit DS 2019/145/1 vom 17.05.19 hatte die Verwaltung hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Von
den insgesamt elf Laatzener Schulen (sieben Grundschulen, eine kooperative
Gesamtschule, eine Oberschule, ein Gymnasium und eine Förderschule) haben
bereits bis auf zwei Schulen alle Schulen ein eigenes Medienentwicklungskonzept
erarbeitet. Dieses orientiert sich u. a. an dem pädagogischen Konzept und dem Bedarf
der jeweiligen Schule.
Die
Verwaltung ist im Übrigen seit langem bemüht, eine einheitliche Infrastruktur
für alle Schulen zu schaffen. Dazu zählen eine leistungsstarke Anbindung der
Schulen an das Internet (je nach technischer Verfügbarkeit), ein
flächendeckendes W-LAN, Ausrüstung der Schulen mit mobilen Endgeräten
(Notebooks etc.) und die Anbindung aller Schulen an IServ. Ziel der Verwaltung
ist es darüber hinaus, wo immer es möglich ist, einheitliche Standards für alle
Schulen festzulegen.
Mit
dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Ländern stehen Niedersachsen in den Jahren 2019 bis 2024 insgesamt 523
Mio. Euro für die digitale Infrastruktur zur Verfügung. Nunmehr liegt ein
erster Entwurf einer Richtlinie für das Antrags-und Bewilligungsverfahren
vor. Die Antragsstellung soll – wenn
alles bis dahin wie geplant umgesetzt werden kann – ab August 2019 möglich sein
und muss bis spätestens 30.06.2023 erfolgt sein. Antragsberechtigt ist der
Schulträger. Gefördert werden u. a. die Einrichtung von schulischem WLAN,
Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lerninfrastruktur (z.B.
Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale,
Cloud-Angebote) und unter bestimmten Bedingungen die Anschaffung mobiler
Endgeräte. Das Verfahren sieht vor, dass die Kommunen in Vorleistung treten
müssen und nach Einreichung eines Verwendungsnachweises die Fördersumme
ausgezahlt wird. Die Verwaltung wird daher – in Abstimmung mit den Schulen –
Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2020 hierfür einstellen.
Das
Vorliegen eines gesonderten Medienentwicklungsplans der Schulträger ist nach
derzeitigem Stand keine Fördervoraussetzung. Es ist aber ein geeignetes
Instrument, um eine mittel- bis langfristige Strategie einschließlich der
dazugehörigen Haushalts- und Finanzplanung zu erstellen und abzustimmen.“
Dies
vorausgeschickt, ist zum Antrag „Digitale Investitionen in der GS Rethen“ (DS
2019/231) Folgendes zu berichten:
Die
Förderrichtlinie ist am 08.08.19 in Kraft getreten und die
Online-Antragstellung seit dem 14.08.19 möglich. Grundsätzlich können
Förderanträge bis zum 16.05.2023 gestellt werden. Erst danach würde der
Anspruch auf die Fördersumme erlöschen. Für die GS Rethen sieht die
Förderrichtlinie grundsätzlich eine Gesamtsumme von 97.264 € vor, wovon 30.000
€ als Sockelbetrag zwingend für die GS Rethen einzusetzen sind.
Die
Verwaltung prüft derzeit noch für alle Schulen, welche der in den jeweiligen
Medienkonzepten aufgeführten Infrastruktur- bzw. Ausstattungsmaßnahmen nach der
Förderrichtlinie zum Digitalpakt zuwendungsfähig sind und wann dies – auch
unter Berücksichtigung der zahlreichen anstehenden Um-, Erweiterungs- und
Neubauten – zeitlich sinnvoll umgesetzt werden sollte. Förderanträge konnten
daher noch nicht gestellt werden. Dies wird erfolgen, sobald die förderfähigen
Maßnahmen konkret definiert und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
gegeben sind.
Hinsichtlich des Personals ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Grundschule Rethen ursprünglich auf eine Betreuung durch die Stadtverwaltung verzichtet hatte, weil dort eine qualifizierte Lehrkraft tätig war. Erst nach dem Ausscheiden dieser Lehrkraft hatte die Grundschule um Unterstützung gebeten. In den letzten Jahren ist der Aufgabenumfang für die Schuladministration an allen Schulen aber erheblich gestiegen. Mit den vorhandenen Kapazitäten war es daher bislang nicht möglich, die Betreuung der GS Rethen im gleichen Umfang zu übernehmen, wie es in den anderen Schulen der Fall ist. Die Verwaltung hat in den Entwurf des Stellenplans 2020 inzwischen eine weitere Schuladministratoren-Stelle aufgenommen. Den entsprechenden Ratsbeschluss und ein erfolgreiches Stellenbesetzungsverfahren vorausgesetzt, kann auch die GS Rethen künftig angemessen betreut werden. Ungeachtet dessen wird in den diesjährigen Herbstferien das Gebäude II („Uhrturm“) mit WLAN ausgestattet und Anfang Oktober der Internet-Zugang auf die z. Zt. höchstmögliche technische Bandbreite (50 Mbit/s) umgestellt.
Im Auftrag
Zeilinger