Betreff
Digitale Investitionen in der GS Rethen
- Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2019/231/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen hat am 23.05.2019 nach vorangegangener Beratung im Schulausschuss zur Drucksache 2019/145 „Medienentwicklungsplan – Antrag der CDU/FDP im Rat“ folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Bürgermeister wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Laatzener Schulen einen Medienentwicklungsplan zu erarbeiten, der die Schulen im Bereich „Digitales“ zukunftsfähig aufstellt. Darin ist jeweils die aktuelle Ausstattung, die organisatorischen Abläufe, die pädagogischen und die Ausstattungsziele sowie der finanzielle Rahmen darzustellen. Das Konzept soll den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Umsetzung erster Maßnahmen sollte möglichst mit dem Haushalt 2020 erfolgen.“

 

Mit DS 2019/145/1 vom 17.05.19 hatte die Verwaltung hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

Von den insgesamt elf Laatzener Schulen (sieben Grundschulen, eine kooperative Gesamtschule, eine Oberschule, ein Gymnasium und eine Förderschule) haben bereits bis auf zwei Schulen alle Schulen ein eigenes Medienentwicklungskonzept erarbeitet. Dieses orientiert sich u. a. an dem pädagogischen Konzept und dem Bedarf der jeweiligen Schule.

 

Die Verwaltung ist im Übrigen seit langem bemüht, eine einheitliche Infrastruktur für alle Schulen zu schaffen. Dazu zählen eine leistungsstarke Anbindung der Schulen an das Internet (je nach technischer Verfügbarkeit), ein flächendeckendes W-LAN, Ausrüstung der Schulen mit mobilen Endgeräten (Notebooks etc.) und die Anbindung aller Schulen an IServ. Ziel der Verwaltung ist es darüber hinaus, wo immer es möglich ist, einheitliche Standards für alle Schulen festzulegen.

 

Mit dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern stehen Niedersachsen in den Jahren 2019 bis 2024 insgesamt 523 Mio. Euro für die digitale Infrastruktur zur Verfügung. Nunmehr liegt ein erster Entwurf einer Richtlinie für das Antrags-und Bewilligungsverfahren vor.  Die Antragsstellung soll – wenn alles bis dahin wie geplant umgesetzt werden kann – ab August 2019 möglich sein und muss bis spätestens 30.06.2023 erfolgt sein. Antragsberechtigt ist der Schulträger. Gefördert werden u. a. die Einrichtung von schulischem WLAN, Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lerninfrastruktur (z.B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote) und unter bestimmten Bedingungen die Anschaffung mobiler Endgeräte. Das Verfahren sieht vor, dass die Kommunen in Vorleistung treten müssen und nach Einreichung eines Verwendungsnachweises die Fördersumme ausgezahlt wird. Die Verwaltung wird daher – in Abstimmung mit den Schulen – Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2020 hierfür einstellen.

 

Das Vorliegen eines gesonderten Medienentwicklungsplans der Schulträger ist nach derzeitigem Stand keine Fördervoraussetzung. Es ist aber ein geeignetes Instrument, um eine mittel- bis langfristige Strategie einschließlich der dazugehörigen Haushalts- und Finanzplanung zu erstellen und abzustimmen.“

 

Dies vorausgeschickt, ist zum Antrag „Digitale Investitionen in der GS Rethen“ (DS 2019/231) Folgendes zu berichten:

 

Die Förderrichtlinie ist am 08.08.19 in Kraft getreten und die Online-Antragstellung seit dem 14.08.19 möglich. Grundsätzlich können Förderanträge bis zum 16.05.2023 gestellt werden. Erst danach würde der Anspruch auf die Fördersumme erlöschen. Für die GS Rethen sieht die Förderrichtlinie grundsätzlich eine Gesamtsumme von 97.264 € vor, wovon 30.000 € als Sockelbetrag zwingend für die GS Rethen einzusetzen sind.

 

Die Verwaltung prüft derzeit noch für alle Schulen, welche der in den jeweiligen Medienkonzepten aufgeführten Infrastruktur- bzw. Ausstattungsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie zum Digitalpakt zuwendungsfähig sind und wann dies – auch unter Berücksichtigung der zahlreichen anstehenden Um-, Erweiterungs- und Neubauten – zeitlich sinnvoll umgesetzt werden sollte. Förderanträge konnten daher noch nicht gestellt werden. Dies wird erfolgen, sobald die förderfähigen Maßnahmen konkret definiert und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

 

Hinsichtlich des Personals ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Grundschule Rethen ursprünglich auf eine Betreuung durch die Stadtverwaltung verzichtet hatte, weil dort eine qualifizierte Lehrkraft tätig war. Erst nach dem Ausscheiden dieser Lehrkraft hatte die Grundschule um Unterstützung gebeten. In den letzten Jahren ist der Aufgabenumfang für die Schuladministration an allen Schulen aber erheblich gestiegen. Mit den vorhandenen Kapazitäten war es daher bislang nicht möglich, die Betreuung der GS Rethen im gleichen Umfang zu übernehmen, wie es in den anderen Schulen der Fall ist. Die Verwaltung hat in den Entwurf des Stellenplans 2020 inzwischen eine weitere Schuladministratoren-Stelle aufgenommen. Den entsprechenden Ratsbeschluss und ein erfolgreiches Stellenbesetzungsverfahren vorausgesetzt, kann auch die GS Rethen künftig angemessen betreut werden. Ungeachtet dessen wird in den diesjährigen Herbstferien das Gebäude II („Uhrturm“) mit WLAN ausgestattet und Anfang Oktober der Internet-Zugang auf die z. Zt. höchstmögliche technische Bandbreite (50 Mbit/s) umgestellt.

 

Im Auftrag

 

 

 

Zeilinger