Betreff
Badestellen in Laatzen
- Eilanfrage der Gemeinschaft Freier Wähler im Rat
Vorlage
2019/210
Art
Anfrage
Untergeordnete Vorlage(n)

Gemeinschaft Freier Wähler – Laatzen Fraktion im Rat der Stadt Laatzen, Lange Weihe 59g, 30880 Laatzen

Herrn Bürgermeister

Jürgen Köhne

Rathaus

Marktplatz 13

30880 Laatzen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Köhne,

die GFW-Laatzen bittet Sie, in den entsprechenden Gremien der Stadt Laatzen folgenden Anfrage vorzulegen:

Am 26.07.2019 erschien im Kommunalmagazin folgender Bericht:

Kommunen müssen Badestellen sperren - Schuld ist ein Gerichtsurteil!

Der Artikel ist unter folgenden Link zu finden:

https://kommunal.de/badestellen-urteil?fbclid=IwAR1Ya_LFXhDH07nEMHG9ZloiXHzrQzKv0zrRsrEsgMVJHjtVq2EeK4cXv-k

Ich zitiere, den ersten Abschnitt:

Mitten im Hochsommer müssen Kommunen ihren Bürgern den Badespaß an vielen Seen verleiden. Der Bundesgerichtshof hatte die Kommunen zuvor in die Verantwortung genommen. Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen Strafverfahren. Und nicht nur die Bürgermeister sind betroffen, auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker drohen strafrechtliche Konsequenzen!

Meine Frage ist, welche Maßnahmen muss die Stadt Laatzen ergreifen, auch auf Bezug des Steges beim Nabu in Grasdorf und gibt es in Laatzen Badestellen, welche auf Grund des Berichtes gesperrt werden müssen, oder ein Steg abgebaut werden muss?

Hat die Stadt Laatzen Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichtshofes (Bundesgerichtshofs (III ZR 60/16))?

Wir bedanken uns für eine ausführliche Bearbeitung der Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Kleen