- Eilanfrage der Gemeinschaft Freier Wähler im Rat
Gemeinschaft Freier Wähler – Laatzen Fraktion im Rat der
Stadt Laatzen, Lange Weihe 59g, 30880 Laatzen
Herrn
Bürgermeister
Jürgen Köhne
Rathaus
Marktplatz
13
30880
Laatzen
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister Köhne,
die GFW-Laatzen
bittet Sie, in den entsprechenden Gremien der Stadt Laatzen folgenden Anfrage
vorzulegen:
Am 26.07.2019
erschien im Kommunalmagazin folgender Bericht:
Kommunen müssen
Badestellen sperren - Schuld ist ein Gerichtsurteil!
Der Artikel ist
unter folgenden Link zu finden:
Ich zitiere, den ersten Abschnitt:
Mitten im Hochsommer müssen Kommunen ihren Bürgern den Badespaß an
vielen Seen verleiden. Der Bundesgerichtshof hatte die Kommunen zuvor in die
Verantwortung genommen. Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen
den Kommunen Strafverfahren. Und nicht nur die Bürgermeister sind betroffen,
auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker drohen strafrechtliche Konsequenzen!
Meine Frage ist, welche Maßnahmen muss die Stadt Laatzen
ergreifen, auch auf Bezug des Steges beim Nabu in Grasdorf und gibt es in
Laatzen Badestellen, welche auf Grund des Berichtes gesperrt werden müssen,
oder ein Steg abgebaut werden muss?
Hat die Stadt Laatzen Kenntnis vom Urteil des
Bundesgerichtshofes (Bundesgerichtshofs (III ZR 60/16))?
Wir bedanken uns für eine ausführliche Bearbeitung der
Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Kleen