Betreff
Antrag des TSV Rethen e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss
- Erneuerung der Tennisplätze 1 – 3 und rollstuhlgerechter Umbau der Damentoilette -
Vorlage
2019/208
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.06.2019 beantragt der TSV Rethen e. V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für die Erneuerung der Tennisplätze 1 – 3 und den rollstuhlgerechter Umbau der Damentoilette. Zudem hat der Verein die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.

 

Die Vorarbeiten für die Platzerneuerung sollen bereits ab Herbst 2019 in Eigenleistung ausgeführt werden, damit die externe Firma den Bauauftrag zeitgerecht ausführen kann. Der Baubeginn ist für Anfang März 2020 terminiert.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde daher mit Schreiben vom 05.08.2019 genehmigt, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Demnach „gewährt die Stadt“ Laatzen für „3 neue sportgerechte Tennisplätze […] einen Zuschuss von 4.000 € je Platz“.

Für den behindertengerechten Umbau der Damentoilette beträgt nach den Richtlinien der Stadt Laatzen die stadtseitige Förderung maximal 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen. Der Verein rechnet hierfür mit Kosten in Höhe von 2.380 €, somit kommt eine städtische Förderung in Höhe von 595,00 € in Betracht.

 

In so fern käme eine Gesamtförderung gemäß den Richtlinien in Höhe von 12.595 € in Betracht.

 

Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage und den damit verbundenen Maßnahmen zur Haushaltssicherung ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt und die mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung verbunden ist.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

 

 

Anlage:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Über die Gewährung eines Zuschusses an den TSV Rethen e. V. für die Erneuerung der Tennisplätze 1 – 3 und den rollstuhlgerechten Umbau der Damentoilette wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2020 entschieden.