Betreff
Geplanter Rückgriffspakt beim Unterhaltsvorschuß
Vorlage
2019/198
Aktenzeichen
51 Jg
Art
Mitteilung

In Laatzen wird zurzeit 563 Kindern Unterhaltsvorschuss gewährt. In der Folge wird versucht, vom eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil die Aufwendungen erstattet zu bekommen. Dies ist häufig schwierig bis unmöglich, so dass die sogenannte Rückholquote seit der UVG‑Reform 2017 bundesweit und auch in Laatzen auf 13 Prozent (der aufgewendeten Mittel) gesunken ist. Zusätzlich werden in Laatzen noch weitere 303 Rückgriffsfälle bearbeitet. Diese Fälle betreffen Kinder, die nicht mehr im Leistungsbezug sind, aber aufgrund nicht geleisteter Zahlungen der Unterhaltspflichtigen weiterhin offen sind.

 

Die Landesregierung hat mit den anderen Ländern und dem Bund vereinbart, Maßnahmen zur Verbesserung des Unterhaltsrückgriffs zu ergreifen. Mit dem sogenannten Niedersächsischen Rückgriffspakt liegen nun zwischen dem Land Niedersachsen, dem Nds. Städtetag und dem Nds. Landkreistag vereinbarte Qualitätsstandards „für eine einheitliche und qualitativ hochwertige Rückgriffsbearbeitung“ vor.

 

Schon im Vorwort wird darauf hingewiesen, dass eine „quantitativ und qualitativ angemessene Personalausstattung“ Voraussetzung für „hochwertige Ergebnisse“ beim Unterhaltsrückgriff ist.

 

Die UVG‑Stelle der Stadt Laatzen hat bisher bei Maßnahmen des Rückgriffs auf Unterhaltspflichtige eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Hierbei wurde bewertet, ob die möglichen Maßnahmen in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag stehen. Daraufhin wurde in der Vergangenheit auf voraussichtlich fruchtlose Interventionen beim Unterhaltspflichtigen verzichtet. Diese Praxis wurde anlässlich der Geschäftsprüfung durch den Landesrechnungshof im laufenden Jahr an einigen Stellen kritisiert ‑ ein abschließender Bericht liegt noch nicht vor und wird dem Rat nach Erhalt zur Kenntnis gegeben.

 

Um die „Qualitätsstandards für den Unterhaltsrückgriff“ in der vorliegenden Form umzusetzen, reichen die zwei Vollzeitstellen in der Unterhaltsstelle der Stadt Laatzen möglicherweise nicht aus. Der Mehraufwand kann zur Zeit nicht seriös eingeschätzt werden. Das Land plant eine Bemessung in Auftrag zu geben. Mit Ergebnissen ist frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.

 

Aktuell wird der Stadt eine Pauschale für die Kosten der Fachkräfte durch die Region erstattet, die sich an der Einwohnerzahl orientiert. Diese ist schon jetzt bei weitem nicht auskömmlich (44.000 € p. a.). Nach dieser Systematik würden Mehrkosten bei den Kommunen verbleiben und nicht zusätzlich erstattet. Einnahmen aus der Heranziehung kommen zu einem Drittel dem Bund zugute, der Rest verbleibt bei der Stadt Laatzen und mindert den Erstattungsbetrag von der Region Hannover.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Druck auf die Kommunen, entsprechend zu verfahren, steigen wird. Das war schon in der Abschlussbesprechung der Geschäftsprüfung spürbar.

 

Über die weitere Entwicklung wird erneut berichtet.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader