Betreff
Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen,
Flüchtlingen, Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern in der Stadt Laatzen
- Änderungsantrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat
Vorlage
2019/138/1
Aktenzeichen
50 TMK
Art
Antrag
Referenzvorlage

Begründung:

 

Diese Ergänzung bezweckt, eine Mietübernahme durch das Jobcenter der Region Hannover zu veranlassen, um den Eintritt der Obdachlosigkeit und Existenzgefahren zu verhindern. Oftmals ist dem Nutzer / der Nutzerin unklar, mit welcher Behörde er oder sie, sich wegen der Übernahme von entsprechenden Unterstützungsleistungen in Verbindung setzten muss. Dies soll durch eine frühzeitige Weiterleitung der Mitteilung des Zahlungsvollzuges an das Jobcenter Region Hannover möglichst vermieden werden.

Durch die Sicherstellung der frühzeitigen Kontaktaufnahme zwischen dem Jobcenter Region Hannover und Antragstellung durch evtl. hilfebedürftig gewordene Nutzende, erklärt sich der Nutzer / die Nutzerin ausdrücklich einverstanden, dass die Stadt Laatzen die Unterlagen unmittelbar nach Ausspruch des Zahlungsvollzuges an das Jobcenter weiterleiten darf.

 

Anlage

 

m Ich stimme den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zu und gestatte der Stadt Laatzen die Weitergabe meiner Daten im Fall des Zahlungsvollzuges an das Jobcenter Region Hannover.

 

m Ich widerspreche einer Weitergabe meiner Daten an das Jobcenter Region Hannover.

 

 

Für die Fraktion der CDU                                         Für die Fraktion der FDP

 

Olaf Lichy                                                              Gerd Klaus

            stellv. Fraktionsvorsitzender                                       Fraktionsvorsitzender

 

Antrag:

 

1.    In § 3 bitten wir einen neuen Punkt 10 einzufügen:

 

„Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an das Jobcenter - Anlage“.

 

2.    Die nachstehende Anlage möge Bestandteil der Drucksache werden.

 

Einverständnis des Nutzers / der Nutzerin gem. § 3 Nr. 10 der oben bezeichneten Satzung bei Zahlungsverzug der Nutzungsgebühr gem. § 2 der oben genannten Satzung gegenüber der Stadt Laatzen als Vermieter wird diese ermächtigt, wegen Mietrückständen sich an das zuständige Jobcenter in der Region Hannover zwecks frühzeitiger Unterstützungsleistungen des Jobcenters und Antragstellung des Nutzers / der Nutzerin zu wenden.