Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Laatzen vom 02.03.2017
- Änderungsantrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat
Begründung:
zu a) rein redaktionelle Änderungen
zu b) Unabhängig von den rechtlichen
Rahmenbedingungen, die uns zwingen, die Gebühren zu erhöhen, ist es dringend
notwendig, die Kosten für Begräbnisse sozialverträglich zu gestalten. Das
bedeutet, dass darüber nachgedacht werden muss, eine Härtefallregelung oder
ähnliches in die Friedhofssatzung aufzunehmen, die es der Stadtverwaltung
ermöglicht, Gebühren zu stunden oder soziale Härten anderweitig abzumildern.
Gerade für alte Menschen, die mit sehr kleinen Renten leben müssen, kann der
Tod einer verwandten Person neben der emotionalen auch eine große finanzielle
Belastung sein. Hier gilt es Ermessensspielräume für ein empathisches
Verwaltungshandeln zu schaffen.
Für die Fraktion
der CDU Für
die Fraktion der FDP
Christoph Dreyer Gerd
Klaus
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Antrag:
Die Anlage 1 der Drucksachen-Nr. 2019/154 wird wie folgt geändert:
a)
Streiche:
(1)
Gebührenschuldner
sind Personen,
1. die eine
gebührenpflichtige Leistung nach dieser Satzung beantragt hat,
2. die das
Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwirbt,
Setze:
(1)
Gebührenschuldner
sind Personen,
1. die eine
gebührenpflichtige Leistung nach dieser Satzung beantragt haben,
2. die das
Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben,
b)
Füge ein:
§ 7 (neu)
Stundung, Ermäßigung, Niederschlagung und Erlass von
Gebühren
Stellt die
Erhebung von Gebühren im Einzelfall eine unbillige Härte dar. können die
Gebühren auf Antrag gestundet, ermäßigt, niedergeschlagen oder erlassen werden.