Betreff
Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Laatzen
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Laatzen vom 02.03.2017
- Änderungsantrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat
Vorlage
2019/154/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Begründung:

 

zu a)   rein redaktionelle Änderungen

 

zu b)   Unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen, die uns zwingen, die Gebühren zu erhöhen, ist es dringend notwendig, die Kosten für Begräbnisse sozialverträglich zu gestalten. Das bedeutet, dass darüber nachgedacht werden muss, eine Härtefallregelung oder ähnliches in die Friedhofssatzung aufzunehmen, die es der Stadtverwaltung ermöglicht, Gebühren zu stunden oder soziale Härten anderweitig abzumildern. Gerade für alte Menschen, die mit sehr kleinen Renten leben müssen, kann der Tod einer verwandten Person neben der emotionalen auch eine große finanzielle Belastung sein. Hier gilt es Ermessensspielräume für ein empathisches Verwaltungshandeln zu schaffen.

 

Für die Fraktion der CDU                                         Für die Fraktion der FDP

Christoph Dreyer                                                                    Gerd Klaus

Fraktionsvorsitzender                                                  Fraktionsvorsitzender

 

Antrag:

 

Die Anlage 1 der Drucksachen-Nr. 2019/154 wird wie folgt geändert:

 

a)    Streiche:

 

(1)  Gebührenschuldner sind Personen,

 

1. die eine gebührenpflichtige Leistung nach dieser Satzung beantragt hat,

2. die das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwirbt,

 

Setze:

 

(1)  Gebührenschuldner sind Personen,

 

1. die eine gebührenpflichtige Leistung nach dieser Satzung beantragt haben,

2. die das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben,

 

b)    Füge ein:

 

§ 7 (neu)

 

Stundung, Ermäßigung, Niederschlagung und Erlass von Gebühren

 

Stellt die Erhebung von Gebühren im Einzelfall eine unbillige Härte dar. können die Gebühren auf Antrag gestundet, ermäßigt, niedergeschlagen oder erlassen werden.