Betreff
Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 46490.718400
- Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft -
- Bericht über eine Eilentscheidung gemäß § 66 NGO -
Vorlage
223/2008
Art
Mitteilung

 

Mit Schreiben vom 01.10.2008 hat das Kirchenkreisamt Ronnenberg mitgeteilt, dass für das Personal der von dort verwalteten Kindertagesstätten der ev. luth. Kirchengemeinde St.  Marien Grasdorf und der Thomaskirchengemeinde im Juli diesen Jahres eine tarifliche Einigung für die Zeit ab 01.01.2008 getroffen wurde.

 

Dies war erforderlich, da die bisherige Tarifvereinbarung nur bis Ende 2007 gültig war. Diese Vereinbarung beinhaltete eine stufenweise Absenkung der Weihnachtszuwendungen sowie nur geringe prozentuale Erhöhungen der Monatsvergütungen.

 

Die neue Vereinbarung schließt die Mitarbeiter/innen an den TV ‑ L (Tarifvertrag der Länder) an. Durch Sonder‑, Einmal‑ und Ausgleichzahlungen in 2008 müssen die Gehaltseinbußen der vergangenen Jahre teilweise ausgeglichen werden. Dies führt im Ergebnis zu Personalkostensteigerungen von ca. 10 % und Mehrkosten von rd. 68.000 €.

 

Zur Abdeckung dieser Mehrkosten reichen die vorhandenen Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 46490.718400 € nicht aus. Durch Einsparungen gegenüber den veranschlagten Haushaltsmitteln bei den anderen Kinderbetreuungseinrichtungen in Freier Trägerschaft können 38.000 € dieser Mehrkosten ausgeglichen werden. Zwecks Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und der Liquiditätssicherung der betroffenen Kirchengemeinden wurde am 27.11.2008 eine Eilentscheidung nach § 66 NGO durch den Bürgermeister im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Bürgermeister Herrn Zingler zur Bereitstellung der noch fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € getroffen.

 

Zur Deckung der Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 46490.718400 stehen Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 91000.205000 (Zinsen aus Kontokorrent und Geldanlagen) zur Verfügung.

 

In Vertretung:

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Die genehmigte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000 € bei der Haushaltsstelle 46490.718400 als Eilentscheidung nach § 66 NGO wird zustimmend zur Kenntnis genommen.