Betreff
Baumfällungen in der Laatzener Masch
- Anfrage der GFW Laatzen im Ortsrat Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2019/102/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Der Verwaltung ist die in der Anfrage thematisierte Maßnahme bekannt.

 

Enercity hat die Baumfällungen auf ihren eigenen Flächen vorgenommen, die alle innerhalb des Naturschutzgebiets NSG-HA 191 „Alte Leine“ liegen. Die Baumschutzsatzung der Stadt Laatzen findet daher hier keine Anwendung und die Maßnahme war mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover abzustimmen. Nach den hier vorliegenden Informationen handelte es sich bei den betroffenen Bäumen überwiegend um Hybridpappeln. Die genaue Anzahl der gefällten Bäume ist hier nicht bekannt. Seitens der Stadt Laatzen wird nicht von Ersatzpflanzungen ausgegangen, da nach der Schutzgebietsverordnung unter anderem hier die Erhaltung von offenen Grünlandbereichen zu den Zielen des Naturschutzes zählt, um die Biotopansprüche der Wiesenvögel zu erfüllen. Die durchgeführte Maßnahme diente diesem Schutzzweck.

Für konkretere Auskünfte zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage wird an Enercity oder die zuständige Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover verwiesen.

 

 

Im Auftrag

 

 

Axel Grüning