- Anfrage der GFW Laatzen im Ortsrat Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Der Verwaltung ist die in der
Anfrage thematisierte Maßnahme bekannt.
Enercity hat die
Baumfällungen auf ihren eigenen Flächen vorgenommen, die alle innerhalb des
Naturschutzgebiets NSG-HA 191 „Alte Leine“ liegen. Die Baumschutzsatzung der
Stadt Laatzen findet daher hier keine Anwendung und die Maßnahme war mit der
zuständigen Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover abzustimmen. Nach
den hier vorliegenden Informationen handelte es sich bei den betroffenen Bäumen
überwiegend um Hybridpappeln. Die genaue Anzahl der gefällten Bäume ist hier
nicht bekannt. Seitens der Stadt Laatzen wird nicht von Ersatzpflanzungen
ausgegangen, da nach der Schutzgebietsverordnung unter anderem hier die
Erhaltung von offenen Grünlandbereichen zu den Zielen des Naturschutzes zählt,
um die Biotopansprüche der Wiesenvögel zu erfüllen. Die durchgeführte Maßnahme
diente diesem Schutzzweck.
Für konkretere Auskünfte zu
den Punkten 2 bis 5 der Anfrage wird an Enercity oder die zuständige Untere
Naturschutzbehörde der Region Hannover verwiesen.
Im Auftrag
Axel Grüning