Betreff
Sanierungsmaßnahme "Laatzen-Mitte wird top!"
Erweiterung des Geltungsgbereiches für den Jugend-Aktiv-Park Gutenbergstraße
Vorlage
2019/113
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Das Sanierungsgebiet "Laatzen-Mitte wird top!" soll im Nordwesten um Grünflächen an der Gutenbergstraße und um einen Teilabschnitt der Gutenbergstraße erweitert werden. Die Grünflächen sind geeignet, dort einen "Jugend-Aktiv-Park" zu realisieren, für den es im bisherigen Geltungsbereich des Sanierungsgebietes keine geeigneten Flächen gibt. Diese Flächen sollen gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet festgelegt werden und damit die geplante Maßnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm der Sozialen Stadt aufnehmen zu können.

 

Von einer vorbereitenden Untersuchung wird gem. § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen, da bereits hinreichende Unterlagen vorliegen, die eine Voruntersuchung im Sinne des § 141 Abs. 1 BauGB nicht mehr erfordern. Zudem sind aufgrund der bisherigen Maßnahmenplanung des "Jugend-Aktiv-Park" umfangreiche Kenntnisse über die Einstellungs-und Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen erworben worden.

 

In der qualifizierten Beurteilungsgrundlage (Anlage 1) sind die Gründe dargelegt, die zu einer Erweiterung des Geltungsbereiches der Sanierungsmaßnahme "Laatzen-Mitte wird top!", der mit Bekanntmachung seit dem 30.06.2005 rechtskräftig ist, führen.

 

Auf Grundlage der qualifizierten Beurteilungsgrundlage soll der Geltungsbereich der Sanierungsmaßnahme "Laatzen-Mitte wird top!" im Nordwesten um eine Fläche von 1,5 ha erweitert werden (siehe Anlage 2). Dabei handelt es sich um die Flurstücke:

Flurstück 1012/1 (teilweise), 997/3 (teilweise); beide Flur 1, Gemarkung Grasdorf

Flurstück 102 (teilweise), Flur 7, Gemarkung Laatzen

 

Alle Flurstücke sind im Eigentum der Stadt Laatzen. Eine Beteiligung von betroffenen Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen im Sinne des § 137 BauGB entfällt somit. Gem. § 139 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zum Verfahren zur Vergrößerung des Geltungsbereiches der Sanierungsmaßnahme "Laatzen-Mitte wird top!" eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt, wobei sich die Beteiligung ausschließlich auf den erweiterten Bereich und davon betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Fläche an der Gutenbergstraße soll in die Sanierungsmaßnahme "Laatzen- Mitte wird top!" auf Grundlage der qualifizierten Beurteilungsgrundlage

            gem. § 141 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) aufgenommen werden.

 

2.         Gem. § 142 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB werden die Flurstücke 1012/1 (teilweise), 997/3             (teilweise); beide Flur 1, Gemarkung Grasdorf sowie Flurstück 102 (teilweise), Flur 7, Gemarkung Laatzen als Teil des Sanierungsgebietes             "Laatzen-Mitte wird top!" als Satzung festgelegt (siehe Anlage 2).