Erweiterung des Geltungsgbereiches für den Jugend-Aktiv-Park Gutenbergstraße
Sachverhalt:
Das
Sanierungsgebiet "Laatzen-Mitte wird top!" soll im Nordwesten um
Grünflächen an der Gutenbergstraße und um einen Teilabschnitt der
Gutenbergstraße erweitert werden. Die Grünflächen sind geeignet, dort einen
"Jugend-Aktiv-Park" zu realisieren, für den es im bisherigen
Geltungsbereich des Sanierungsgebietes keine geeigneten Flächen gibt. Diese
Flächen sollen gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet festgelegt werden
und damit die geplante Maßnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm der Sozialen
Stadt aufnehmen zu können.
Von einer
vorbereitenden Untersuchung wird gem. § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen, da bereits
hinreichende Unterlagen vorliegen, die eine Voruntersuchung im Sinne des § 141
Abs. 1 BauGB nicht mehr erfordern. Zudem sind aufgrund der bisherigen
Maßnahmenplanung des "Jugend-Aktiv-Park" umfangreiche Kenntnisse über
die Einstellungs-und Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen erworben worden.
In der qualifizierten Beurteilungsgrundlage (Anlage 1) sind die Gründe dargelegt, die zu einer Erweiterung des Geltungsbereiches der Sanierungsmaßnahme "Laatzen-Mitte wird top!", der mit Bekanntmachung seit dem 30.06.2005 rechtskräftig ist, führen.
Auf Grundlage der
qualifizierten Beurteilungsgrundlage soll der Geltungsbereich der Sanierungsmaßnahme
"Laatzen-Mitte wird top!" im Nordwesten um eine Fläche von 1,5 ha
erweitert werden (siehe Anlage 2). Dabei handelt es sich um die Flurstücke:
Flurstück 1012/1
(teilweise), 997/3 (teilweise); beide Flur 1, Gemarkung Grasdorf
Flurstück 102
(teilweise), Flur 7, Gemarkung Laatzen
Alle Flurstücke
sind im Eigentum der Stadt Laatzen. Eine Beteiligung von betroffenen Eigentümern,
Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen im Sinne des § 137 BauGB entfällt
somit. Gem. § 139 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zum Verfahren
zur Vergrößerung des Geltungsbereiches der Sanierungsmaßnahme
"Laatzen-Mitte wird top!" eine Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchgeführt, wobei sich die Beteiligung
ausschließlich auf den erweiterten Bereich und davon betroffene Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
1. Die Fläche an der Gutenbergstraße soll in die Sanierungsmaßnahme "Laatzen- Mitte wird top!" auf Grundlage der qualifizierten Beurteilungsgrundlage
gem. § 141 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) aufgenommen werden.
2. Gem. § 142
Abs. 1 und Abs. 3 BauGB werden die Flurstücke 1012/1 (teilweise), 997/3 (teilweise); beide Flur 1, Gemarkung
Grasdorf sowie Flurstück 102 (teilweise),
Flur 7, Gemarkung Laatzen als Teil des Sanierungsgebietes "Laatzen-Mitte wird top!"
als Satzung festgelegt (siehe Anlage 2).