- Anfrage von Herrn Michael Prill, stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten
Sehr
geehrte Damen und Herren,
sehr
geehrter Herr Bürgermeister Köhne,
der/die
Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung (UhVorschG oder teilweise auch UVG)
ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende
Eltern
und ihre Kinder in Laatzen. Er hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des
Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für
die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen können, sondern auch für den
ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und
ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch
armutsreduzierende Wirkung.
Bis
Juli 2017 erhielten nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
hatten, einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ursprünglich maximal für 72
Monate ausgezahlt. Durch die im Juli 2017 eingetretene Reform des UhVorschG,
kann der UVG nun bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Zudem ist die
Auszahlung nicht mehr auf 72 Monate beschränkt, sondern unbeschränkt bis zum
Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf UVG Leistungen (meist bis zum
vollenden des 18. Lebensjahres).
Laut
dem vorliegenden Teilhaushalt 514100 für 2019 werden vorl. die Erträge mit rund
1.238.000 Euro gegenüber den Ausgaben von rund 1.639.900 Euro gestellt. Demnach
er gibt sich ein Defizit von rund 401.900 Euro. Gem. §8 (1) UhVorschG werden
die Kosten der Mittel zu 40 Prozent vom Bund getragen und zu 60 Prozent von den
Ländern getragen. Eine Aufteilung der Kosten von Land und Kommune, ist
Ländersache.
Der Bürgermeister der Stadt Laatzen, Herr Köhne,
wird gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen und die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
1. Wie hoch sind die aktuellen Zahlfälle von
UVG?
1.1
Wie viele Zahlfälle entfallen alleine auf die Gesetzesänderung vom 01.07.2017?
2. Entstehet der Verwaltung durch die o. g.
Reform ein erheblicher Mehraufwand?
2.2 Sofern ein Mehraufwand entsteht, welche
Kosten entfallen dabei auf die Verwaltung für die Bearbeitung der
Leistungsfälle (Personalkosten)?
1
2.3 Sofern kein Mehraufwand entsteht, wie
wirkt sich der Wegfall der Bezugsdauer von 72 Monate auf die
Personalkapazitäten der Verwaltung für die Bearbeitung der Fälle aus?
l
Ich bitte um eine gegenüber Stellung der Kosten
(Personalkosten und Leistungserbringung) für die Unterhaltsvorschussleistungen
für einen Vergleichszeitraum vom vor dem 01.07.2017 und nachdem 01.07.2017.
3. Wer
ist der Kostenträger für den Unterhaltsvorschuss?
3.1
Welche Kosten sind von der Stadt Laatzen selbst aufzubringen?
l
Zudem bitte ich um kurze Darstellung des
Abrechnungsverfahrens zwischen Bund und Land, sofern möglich sowie zwischen
Land und der Stadt Laatzen.
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen bzw.
umgesetzt um die lfd. Zahlfälle von Unterhaltspflichtigen erstattet zu bekommen?
5. Zu wie viel Prozent werden die veranlagten
Unterstützungen der Zahlungsverpflichtungen erstattet (Rückholqoute)
Hannover,
der 29.03.2019
gez. Michael Prill
Mitglied im Ausschuss für Kinder- und
Jugendhilfeangelegenheiten der Stadt Laatzen