Sachverhalt:
Mit Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 308 A „Vor dem Laagberg“ im Jahr 2006 ist im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von der Region Hannover angeregt
worden, die ÖPNV-Anbindung durch die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle
im Bereich des EDEKA Marktes zu verbessern.
Die Errichtung
neuer Haltestellen obliegt nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz der
Region Hannover. Nach § 4 des Gesetzes ist die Region alleiniger Träger des
gesamten Personennahverkehrs. Da die vorhandenen Haltestellen in Ingeln und
Oesselse eine ausreichende Versorgung der Ortschaft sichern, hat die Region die
Kostenträgerschaft für diese Haltestelle abgelehnt und der Stadt freigestellt,
diese auf eigene Kosten zu erstellen.
Bei der Vorstellung
der geplanten Haltestellenstandorte auf der Nord- und Südseite, wurde die Position
auf der Nordseite vor den Häusern Gleidinger Straße Nr. 35 und Nr. 37 seitens
des Ortsrates Ingeln-Oesselse wegen Unzumutbarkeit gegenüber den Bewohnern der
Häuser und aus Sicherheitsgründen für die Schulkinder abgelehnt. Die Verwaltung
wurde gebeten, eine Verlegung der nördlichen Haltestelle weiter nach Osten, vor
den Sportplatz, zu prüfen.
Die Verwaltung hat
diesen Vorschlag aufgegriffen und im Ergebnis vorgetragen, dass für eine
Verlagerung der Haltestelle nach Osten vor den Sportplatz folgende
Schwierigkeiten bestehen:
-
die
Stadt ist nicht Eigentümer des vorgesehenen Grundstückes
-
die
Grabenparzelle vor dem Sportplatz muss verrohrt werden
-
die
Linde, die unter die Baumschutzsatzung fällt, müsste gefällt werden.
Der Ortsrat hat
dann den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die Bushaltestellen auf der Höhe des
Schützenhauses im Kurvenbereich errichtet werden könnten. Diese Variante wurde
wegen der vielen zutage getretenen Schwierigkeiten und Kosten vom Ortsrat nicht
weiterverfolgt.
Da seitens des
Ortsrates der Standort der nördlichen Haltestelle vor dem Sportplatz weiterhin
favorisiert wird, fand am 25.04.18 mit Beteiligung von Vertretern des
Ortsrates, der Verwaltung, Polizei, Region Hannover und ÜSTRA ein Ortstermin
statt, bei dem die Argumente für und wider der beiden in Frage stehenden
Standorte wie folgt dargelegt worden sind:
Von Seiten des
Ortsrates wurde erläutert, warum der Standort der nördlichen Haltestelle vor
dem Sportplatzgrundstück favorisiert wird:
1.
Die
Aufstellfläche vor den Grundstücken Nr. 35 und Nr. 37 wäre zu schmal. Kinder,
die dort warten, könnten sich auf die Straße schubsen.
2.
Den
Menschen, die im Haus Nr. 37 wohnen, könne der Lärm von den Wartenden nicht
zugemutet werden.
3.
Wenn
die Haltestelle vor den Häusern Nr. 35 und Nr. 37 wäre, bestünde die Gefahr,
dass motorisierte Verkehrsteilnehmer den Bus überholen wollten und so eine
Gefahr entstehen könnte.
4.
Der Bus
in Fahrtrichtung Westen hält vor der Lichtsignalanlage (LSA), die der Fahrer
auf Rot schalten kann. So können die Kinder vor dem Bus die Straße queren, da
die anderen PKW und LKW hinter dem Bus halten. Der Gegenverkehr hätte in dem
Augenblick ebenfalls Rot.
5.
Die
Aufstellfläche wäre größer.
6.
Es wird
ein erhöhtes Müllaufkommen befürchtet.
Die Polizei gab
dazu folgende Stellungnahme:
-
Wenn
die Haltestelle hinter der LSA, vor den Häusern Nr. 35 und Nr. 37 liegt, können
die Kinder aus dem Wohngebiet „Vor dem Laagberg“ diese nutzen, sonst queren sie
die Straße hinter dem Bus ohne LSA.
-
Eine
LSA hinter der Bushaltestelle ist die sicherste Variante.
ÜSTRA und Region
äußerten sich wie folgt:
1.
Die
Haltestellen müssen 18 m lang und barrierefrei sein. Dies ist vor den Häusern
Nr. 35 und Nr. 37 problemlos zu erreichen. Ebenso ist hier, wie an anderer
Stelle, eine ausreichende Tiefe des Wartebereiches realisierbar.
2.
Ein
LSA-gesicherter Überweg hinter dem Bus wird aus Sicherheitsgründen bevorzugt.
3.
Eine
Rotschaltung der LSA durch den Bus während der Haltedauer ist möglich.
4.
Die
Bushaltestellen sollen möglichst gegenüber angeordnet werden.
5.
Bei
einem Halt des Busses vor der LSA werden Fahrgäste aller Erfahrung nach die
ungesicherte Querung hinter dem Bus unmittelbar in das Wohngebiet wählen.
Hinsichtlich der
Erstellung einer Haltestelle vor dem Sportplatzgelände gaben Verwaltung und
Region noch folgende Hinweise:
1.
Für die
Errichtung der Haltestelle müsste die Linde gefällt werden, die unter die
städtische Baumschutzsatzung fällt. In der Dr.-Nr. 2017/285/34, die im Rahmen
der Beratung der Haushaltssatzung dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurde, ist die Sach- und Rechtslage
umfassend dargestellt worden. Danach liegen keine Ausnahmetatbestände für eine
Beseitigung des Baumes vor.
2.
Die
Erd- und Pflasterarbeiten für die Errichtung einer Haltestelle würden nicht
ohne die Beschädigung des Wurzelwerkes des Baumes möglich sein. Eine
großflächige Aussparung des Pflasters rund um den Baum würde den
Haltestellenbereich sehr verkleinern und nicht mehr dem barrierefreien Ausbau
entsprechen.
3.
Der
Entwässerungsgraben müsste verrohrt werden.
4.
Durch
die Verlagerung der Haltestelle nach Osten würde die Haltestelle einen
Außerortscharakter erhalten und die Nutzer der Haltestelle wären gefühlt
gefährdeter, als wenn die Haltestelle vor den Häusern Nr. 35 und 37 entstehen
würde.
Zum Abschluss des
Termins wurde die Verwaltung von den Vertreterinnen und Vertretern des
Ortsrates gebeten, zu prüfen, ob vor dem Rückhaltebecken auf der Südseite eine
große Bushaltestelle, die, wie in Wirringen, beide Richtungen bedient, gebaut
werden könnte.
Auch diese Variante
wurde untersucht und erste Ergebnisse im Ortsrat vorgestellt. Neben der Planung
der Haltestelle, die aus Kapazitätsgründen vergeben werden müsste, wäre
Grunderwerb auf dem Gebiet des Kleingartengeländes erforderlich und es gäbe
Auflagen der ÜSTRA,
·
Das
Einfahren in die Busspur sowie das Ausfahren bedeuten ein Queren der
Gegenfahrbahn, daher ist für ein gefahrloses Ein- und Ausfahren der Anlage eine
entsprechende Signalisierung erforderlich. In diesem Bereich liegt auch die
Fußgängerquerung, die in die Signalisierung mit einbezogen werden muss.
·
Die
Einfahrt zum Supermarkt muss bei der Planung berücksichtigt werden. Da sie im
Einfahrtsbereich der Haltestelle liegt, ist es erforderlich, diese ebenfalls mit
in die Signalisierung einzubeziehen
die die Kosten für
die Errichtung auf weit über 100.000,-- € steigen lassen würden.
Resümee
Die Errichtung
einer zusätzlichen Bushaltestelle in Ingeln-Oesselse vor dem EDEKA-Markt ist
sinnvoll und trägt zu einer Verbesserung des Nahverkehrsangebotes bei. Wie
zuvor beschrieben, ist die Region grundsätzlich Träger des ÖPNV. Wenn die Stadt
die Kosten für diese zusätzliche Haltestelle übernimmt, muss eine
wirtschaftliche Lösung gefunden werden, da es sich um eine freiwillige Leistung
handelt.
Es wird
grundsätzlich versucht, die Haltestellen nicht in unmittelbarer Nähe zu
Wohnhäusern zu legen. Es gibt jedoch auch Beispiele im Stadtgebiet, wo
Haltestellen vor Wohnhäusern bereits bestehen: Haltestelle Sudewiesenstraße,
Haltestelle „St. Nicolaikirche“ auf der Südseite.
Ein Vergleich aller
möglichen Varianten zeigt, dass die Variante, die Haltestelle auf der
nördlichen Seite vor den Häusern Gleidinger Straße Nr. 35 und 37 zu errichten,
für die Nutzer durch den bereits bestehenden signalisierten Übergang, der bei
dieser Variante hinter dem Bus liegt, die sicherste und kostengünstigste ist.
Dies wurde auch von Polizei und ÜSTRA bestätigt. Zusätzlich hätte diese
Variante den geringsten Einfluss auf die Umwelt. Es müsste kein Baum gefällt
werden, der unter die Baumschutzsatzung fällt, der Graben muss nicht verrohrt
werden und das Grün vor dem Regenrückhaltebecken bleibt erhalten.
Aufgrund der
vermutlich sehr hohen Kosten sollte darauf verzichtet werden, die Haltestelle
für beide Fahrtrichtungen vor dem Regenrückhaltebecken zu errichten.
Die Haltestelle auf
der Nordseite sollte vor den Häusern Gleidinger Straße Nr. 35 und 37 und auf der
Südseite auf Höhe des Regenrückhaltbeckens, errichtet werden. Sofern diese
Variante weiterhin nicht in Betracht kommt, sollte auf die Schaffung einer
zusätzlichen Haltestelle vollständig verzichtet werden.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Der
Sachstandsbericht zur Errichtung der Bushaltstelle „Vor dem Laagberg“ wird zur
Kenntnis genommen.
Aufgrund der zu
erwartenden sehr hohen Kosten, wird die Variante, die Haltestelle auf der
Südseite als einzelne große Bushaltstelle, die sowohl von Osten als auch von
Westen angefahren werden kann, zu errichten, nicht weiterverfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Haltstelle auf der Nordseite vor den Häusern Gleidinger Straße Nr. 35 und 37 und auf der Südseite auf Höhe des Regenrückhaltebeckens, zu errichten.