Betreff
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Laatzen
- Interfraktioneller Antrag des Ortsrates Ingeln-Oesselse
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2019/006/7
Art
Antrag
Referenzvorlage

Begründung:

 

Teil 2: Handlungsprogramm Radverkehr fördern

 

Zu 1)

An der Gleidinger Straße ist derzeit der Fußweg für Radfahrer in Richtung Osten freigegeben. Eine Freigabe für gegenläufigen Radverkehr Richtung Westen ist aufgrund fehlender Breiten und ausreichender Querungsmöglichkeiten nicht zulässig. Das Fahrradfahren auf dem Fußweg Richtung Westen ist demnach verkehrswidrig. Die derzeitige Situation ermöglicht das Radfahren auf der Straße Richtung Osten (Alternative: freigegebener Fußweg) und lässt in Fahrtrichtung Westen nur das Fahren auf der Straße zu (keine Alternative möglich). Die Anlage eines Schutzstreifens in Fahrtrichtung Westen dient also der Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer und ist dringend zu empfehlen. In Fahrtrichtung Osten kann die Freigabe für Radfahrer auf dem Gehweg beibehalten werden. Die Rücknahme der Freigabe würde jedoch die Sicherheit der dortigen Fußgänger erhöhen sowie die Radfahrer für die Sichtachsen aus den südlichen Einmündungen sichtbarer machen. Aus fachlicher Sicht sollte die Empfehlung aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) diesbezüglich also aufrechterhalten werden. Bei zukünftigen Detailplanungen können die vorgeschlagenen Alternativen nochmals diskutiert werden.

 

Zur Begründung:

Die Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer ist Bestandteil des § 1 Straßenverkehrsordnung (STVO) und wird bei Planungen immer bereits vorausgesetzt. Zugrunde zu legen sind aber auch die natürlichen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer, die sich ja auch auf Ihre Reaktionsfähigkeit in Begegnungssituationen auswirkt. Die Geschwindigkeit der Radfahrer hat sich durch die Zunahme von E-Bikes und Pedelecs in den letzten Jahren nochmals erhöht. Auch schon vorher war es so, dass gemäß StVO der Fahrradverkehr zum Fahrverkehr auf der Straße gehört. Wie oben bereits beschrieben kann die Freigabe für Radfahrer auf dem Gehweg erhalten werden. Eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erreicht man jedoch durch die vorgeschlagenen Variante.

 

Zu 2) Enthalten im VEP, S. 55

 

Zu 3) Enthalten im VEP, S. 55

 

Zu 4) Enthalten: Hauptroute auf der Gleidinger Straße/ Hildesheimer Straße. Allerdings ist hier kein "Schnellradweg" geplant.

 

Teil 3: Handlungsprogramm Barrierefreiheit umsetzen

 

Zu 1) Die Instandsetzung der Verkehrsanlagen für Fußgänger wird als ein wichtiger Baustein angesehen und soll allgemein umgesetzt werden.

 

Zu 2) Enthalten in Anlage zum Baustein Barrierefreiheit Karte 5 als "Hauptfußweg"

 

Teil 4: Handlungsprogramm Kfz-Verkehr

 

Zu 1) In Ingeln-Oesselse ist durch die Lage der Wohngebiete, Schulen, Bushaltestellen und Einkaufsmöglichkeiten eine häufige Querung der Gleidinger Straße durch Fußgänger vorhanden. Durch die kurvigen Bereiche werden die Geschwindigkeiten für Kfz bereits teilweise reduziert. Somit würde die Anordnung einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in weiten Teilen keine weitere Einschränkung mit sich bringen. Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass sich der Anhalteweg eines Kfz bei Tempo 30 auf mehr als die Hälfte reduziert (vgl. Abbildung).

 

 

Zu 2) Enthalten als Prüfauftrag, siehe Baustein KFZ S. 40

 

 

Teil 5: Handlungsprogramm ÖPNV

 

Zu 1) Enthalten, vgl. S. 17 Baustein ÖPNV

 

Zu 2) Enthalten, vgl. S. 24 Baustein ÖPNV, sogar dauerhaft bis Bahnhof Rethen

 

Zu 3) Enthalten

 

Zu 4) Die Vertaktung Stadtbus/Linie 390 ist sinnvoll.

 

Zu 5) Enthalten: S. 26

 

Zu 6) Die Anregung wird als Prüfauftrag entgegengenommen.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning