Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm 2016 1. Änderung- Stellungnahme der Stadt Laatzen
Vorlage
2015/259/3
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2016 wird derzeit das 1. Änderungsverfahren durchgeführt. Die Stadt laatzen ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Die Änderung des RROP 2016 erfolgt vor folgendem Hintergrund:

 

Unmittelbar nach Beitritt zu den Genehmigungsauflagen und Erlangung der Rechtskraft durch die Veröffentlichung des RROP 2016, ist dieses an das novellierte Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen 2017 anzupassen. Die geänderte Verordnung des LROP ist am 17. Februar 2017 nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. vom 16.02.2017, S. 26) in Kraft getreten. Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 NROG sind Regionale Raumordnungsprogramme bei Änderungen und einer Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms unverzüglich anzupassen. Im Genehmigungsbescheid zum RROP Region Hannover 2016 ist als Maßgabe ergangen, dass für „die Anpassung an das LROP 2017 … vor Abschluss des laufenden Neuaufstellungsverfahrens spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Neuaufstellung des RROP gem. § 5 Abs. 6 NROG i.V.m. § 11 Abs. 1 ROG Planungsabsichten gem. § 6 Abs. 1 NROG i.V.m. § 3 Abs. 1 NROG für die Anpassung des RROP an das LROP 2017 bekannt zu machen“ sind. Dies erfolgte mit der Beschlussdrucksache Nr. 0454 (IV) BDs. Die erforderlichen Anpassungen des RROP 2016 (siehe Anlage 1) betreffen folgende neu hinzugekommene Festlegungen des überarbeiteten LROP 2017 (siehe Nr. 0454 (IV) BDs):

-       LROP Abschnitt 2.2 Ziffer 03 Satz 9: Abgrenzung der grundzentralen Verflechtungsbereiche bei Festlegungen mehrerer Grundzentren in einer Gemeinde (vgl. Anlagen 2.1 und 2.2)

-       LROP Abschnitt 2.3 Ziffer 10: Standorte mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung / Nahversorgungsschwerpunkte (vgl. Anlagen 3.1 bis 3.3)

-       LROP Abschnitt 3.1.1 Ziffer 06: Festlegung von Vorranggebieten Torferhaltung (vgl. Anlagen 4.1 und 4.2)

-       LROP Abschnitt 3.1.2 Ziffer 02 und Ziffer 04: Festlegung von Vorranggebieten Biotopverbund (vgl. Anlagen 5.1 bis 5.3)

-       LROP Abschnitt 4.1.2 Ziffer 03: Streichung des von der Eisenbahnstrecke Hannover – Hamburg und Hannover – Bremen bisher nicht realisierten Neubauabschnitts („Y-Trasse“) (vgl. Anlagen 6.1 und 6.2)

Die sich aus den oben genannten Anforderungen des LROP 2017 ergebenden Änderungen der Festlegungen des RROP 2016 sind in die zeichnerische Darstellung des RROP 2016 integriert worden (siehe Anlagen 7.1 bis 7.4). Die jeweiligen Änderungen sind aus den anliegenden Erläuterungskarten ersichtlich.

 

Die Unterlagen zu 1. Änderung des RROP 2016 sind unter www.regionalplanung-hannover.de einsehbar.

 

Die Stadtverwaltung hat die Belange der Stadt Laatzen geprüft und anliegenden Stellungnahme verfasst. Durch die Änderung des RROP 2016 ergeben sich für die Stadt Laatzen keine Einschränkungen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning