Betreff
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Laatzen
- Änderungsantrag der CDU/FDP-Gruppe im Rat
- Beantwortung/ Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2019/006/5
Art
Mitteilung

Antrag 01 zu Seite 39:

In Punkt 7„Straßennetz optimieren“ ( S. 39 bzw. S. 42) ist aus Sicht der Verwaltung der Aspekt des Verkehrsflusses bereits enthalten.

 

Antrag 02 zu Seite 40:

In der planerischen Abwägung im Rahmen von zukünftigen Ausführungsplanungen werden die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und eine sinnvolle Einzelfallentscheidung getroffen. Aufgrund der Belange des barrierefreien Ausbaues und aufgrund der sich verstärkenden Unterschiede der Geschwindigkeiten durch E-Mobilität, ist das Ziel unverzichtbar, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten räumlich voneinander zu trennen. Somit empfiehlt die Verwaltung, diesen Satz so beizubehalten.

 

Antrag 03 zu Seite 41:

Die Ergänzung ist sinnvoll. Sie kann übernommen werden.

 

Antrag 04 zu Seite 41:

Die genannten Inhalte auf der Umsetzungsebene werden in den Bausteinen (Baustein ÖPNV, S. 8 und S. 17) übernommen. Die Ergänzung ist aus Sicht der Verwaltung eher der Umsetzungsebene als der Leitbildebene zuzuordnen.

 

Antrag 05 zu Seite 43:

Gemäß der Darstellung im Leitbild S. 22 sind die genannten Straßen bereits als Hauptverkehrsstraßen eingeordnet. Die Würzburger Straße besitzt im Abschnitt

der Brücke über die B 6 und in Fortsetzung in nördlicher Richtung nach Kronsrode keine Hauptverkehrsfunktion und diese ist auch nicht zu empfehlen, da anliegende Wohnnutzungen und Kindergartennutzungen einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens dort entgegenstehen. Die Neutrassierung der Petermax-Müller-Straße/Bernd-Rosemeyer-Straße von Hildesheimer Straße bis Erich-Panitz-Straße wird dazu führen, dass dieser Straße eine hohe Bedeutung im Gesamtsystem zukommen wird. Die Neutrassierung der Erschließungsstraße Erdbeerhof 2. BA von Hildesheimer Straße bis Triftstraße erschließt nur die angehängten Wohngebiete und wird dadurch eine Sammelfunktion, jedoch keine Hauptverkehrsfunktion erfüllen.

 

Antrag 06 zu Seite 48:

Der Hinweis kann so übernommen werden, da der Schützenplatz nicht mehr existiert.

 

Antrag 07 zu Seite 49:

Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung der bisherigen Formulierung, da dies für einen zukunftsfähigen Verkehr in Laatzen unerlässlich ist. Gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) gehört Radverkehr bereits grundsätzlich zum Fahrverkehr. Planungsempfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) gehen ebenfalls durchweg in diese Richtung. Die bisherige Formulierung spiegelt dieses wieder.

 

Antrag 08 zu Seite 50:

Der Hinweis kann so übernommen werden.

 

Antrag 09 zu Seite 59:

Es sind explizit Geschwindigkeitsreduzierungen vorgesehen, um eine Angleichung der Geschwindigkeiten innerorts zu erzielen und dadurch zu einer effektiven Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme sollte bereits vorhanden sein und reicht zur Schaffung von sicheren Verkehrssituationen unter bestimmten Umständen nicht aus. Die bisherige Formulierung spiegelt dieses wieder.

 

Antrag 10 zu Seite 59:

Es sind explizit Geschwindigkeitsreduzierungen vorgesehen, um eine Angleichung der Geschwindigkeiten innerorts zu erzielen und dadurch zu einer effektiven Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen sowie im Sinne des Lärmaktionsplanes zu einer Reduzierung der Umweltbelastungen. Die bisherige Formulierung spiegelt dieses wieder.

 

Antrag 11 zu Seite 61

Die Bedeutung der fuß- und radläufigen Ost-West-Verbindung über die Erich-Panitz-Straße ist offensichtlich. Planungen hierzu sollte in Zukunft offen diskutiert werden. Die bisherige Formulierung spiegelt dieses wieder.

 

Antrag 12 zu Seite 69

In Punkt 7 „Straßennetz optimieren“ ( S. 39 bzw. S. 42) ist aus Sicht der Verwaltung der Aspekt des Verkehrsflusses bereits enthalten. Die entsprechenden Ortsteile sind mit Prioritäten versehen.

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning