Betreff
Konzeption der zukünftigen Kapazitäten der städtischen Friedhöfe
Vorlage
029/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Belegungssituationen und die Kapazitäten auf den städtischen Friedhöfen stellen sich folgendermaßen dar:

 

1. Die Kapazitäten des Friedhofes Im Heidfeld reichen durch die letzte Erweiterung (im  Jahr 2002) noch ca. 6-8 Jahre. Darüber hinaus sind hier Erweiterungen problemlos möglich. Grundflächen sind vorhanden und befinden sich zum Teil (ca. 19.000m²) schon im Besitz der Stadt Laatzen und sind im Flächennutzungsplan als Erweiterungsflächen für den Friedhof ausgewiesen

 

2.  Auf den Friedhöfen Ahornstraße und Am Brocksberg kann der Bedarf auf absehbare Zeit auch weiterhin durch Einebnungen und Wiederbelegungen gedeckt werden.

 

3. Die Kapazitäten des Friedhofes Rethen gehen zur Neige. Derzeit  werden jährlich ca. 40-50 Beisetzungen durchgeführt. Da durch Einebnungen jährlich nur ca. 30 Wiederbelegungsmöglichkeiten geschaffen werden, zeichnet es sich ab, dass der Bedarf für Reihen-, Wahl- und Urnengräber schon in ca. 1-2 Jahren nicht mehr gedeckt werden kann.

 

Für eine Erweiterung des Friedhofes Rethen stehen keine stadteigenen Flächen zur Verfügung. Für eine Erweiterung würde nur das am Friedhof anschließende Kleingartengelände in Betracht kommen, welches dann erworben werden müsste.

 

Alternativ bietet es sich an, den Friedhof zwar weiter zu betreiben, vorerst bei Engpässen und später im Regelfall aber den Friedhof Im Heidfeld für die Beisetzungen aus dem Bereich der Ortschaft Rethen zu nutzen. Für diesen Vorschlag sprechen u.a. die folgenden Gründe:

 

- Der Ortsteil Rethen ist durch die Neubaugebiete erheblich gewachsen. Durch diese neuen Wohngebiete ( z.B. Holzfeld, Bereich Pattenser Straße) verlagert sich auch die Ortsmitte mehr zur Erweiterungsfläche des Friedhofes „Im Heidfeld“ als zum Friedhof Rethen. Das gilt auch für den Bereich des ehemaligen Zuckerfabriksgeländes.

 

- Die Vorhalteflächen für die nächste Erweiterung des Friedhofes „Im Heidfeld“ liegen im Bereich der Gemarkung Rethen.

 

- Ein Großteil dieser Flächen (ca. 19.000m²) befinden sich bereits im Besitz der Stadt.

 

- Der Friedhof „Im Heidfeld“ ist schon jetzt durch den Westeingang des „neuen Teiles“ aus südlicher Richtung erreichbar. Ein für die nächste Erweiterung vorgesehener Südeingang würde die Erreichbarkeit noch erheblich erleichtern.

 

4. Die Kapazitäten des Friedhofes Ingeln-Oesselse sind ebenfalls begrenzt. Durch die besonderen Bodenverhältnisse konnte schon die letzte Erweiterung im Jahr 1992 nur unter Einhaltung besonderer Auflagen (kostenintensive Bodenaufschüttungen) realisiert werden.

 

Für eine erneute Erweiterung sind nun verschärfte Hygiene- Richtlinien zu beachten. Die Genehmigungsfähigkeit wird von der Region Hannover in Frage gestellt. Stellungnahmen der Fachbereiche Gesundheit / Hygiene sowie Umwelt sagen aus, dass die in Ingeln-Oesselse vorliegenden Bodenverhältnisse für Friedhofszwecke ungeeignet sind.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Verschärfungen der Gesetzeslage und neue Untersuchungsergebnisse einen Betrieb des Friedhofes zu einem späteren Zeitpunkt verbieten. Ein Bestandsschutz mit Betriebssicherheit für die Nutzungsdauer einer neuen Erweiterungsfläche kann nicht garantiert werden.

 

Um eine Entscheidung zu erhalten, ob eine Genehmigung für eine Erweiterung  möglich wäre, müssten neue aufwendige Bodengutachten erstellt werden. Sollte wider Erwarten eine Genehmigungsfähigkeit erreicht werden können, so ist in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten allein für die Aufschüttung in Höhe von mindestens 145.000,- € ( bei einer Erweiterung von nur 5000 m²) zu rechnen. Entsprechende Erweiterungsflächen müssten erst erworben werden. Die Gesamtkosten für eine Erweiterung um 5000m² würden bei ca. 500.000,-€ liegen.

 

Im Sinne der Gebührengerechtigkeit  läge es nahe, diese spezifischen Mehrkosten ausschließlich auf die künftigen Nutzer umzulegen. Hierzu wäre dann eine gesonderte Gebührensatzung für den Friedhof Ingeln Oesselse zu erlassen.

 

Alternativ wurden weitere unter- und oberirdische Bestattungsformen auf Machbarkeit hin untersucht. Oberirdische Systeme (abgesehen von Urnenstellwänden) sind durch § 10 des Bestattungsgesetzes ausgeschlossen.  Bei den unterirdischen Systemen wurde ein Grabhüllensysteme geprüft, eine Akzeptanz der Nutzer muss hierbei jedoch in Frage gestellt werden.

    

Auf dem Friedhof Ingeln-Oesselse werden jährlich nur 20 - 25 Bestattungen (Erd- und Urnenbeisetzungen) durchgeführt. Hierfür werden etwa 10 - 15 neue Gräber für Erdbeisetzungen pro Jahr benötigt (bei den verbleibenden Bestattungen handelt es sich um Beerdigungen auf bestehenden Grabstätten).

 

Urnenbeisetzungen und Beisetzungen in Wahlgräbern, an denen schon Nutzungsrechte bestehen, wären nach derzeitiger Rechtslage auch ohne Erweiterung auf dem Friedhof Ingeln-Oesselse weiterhin möglich. Neue Flächen für Reihen- und Wahlgräber könnten ohne eine Erweiterung über das Jahr 2008 hinaus nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

 

Aufgrund der vorab geschilderten Sachverhalte könnten und  sollten künftig in der Regel Bestattungen konzentriert auf den Friedhof „Im Heidfeld“ durchgeführt werden. Eine solche Konzentration hätte weitere positive Effekte z.B. eine Verbesserung des Pflegestandards durch kürzere Wege bei Pflege und Betrieb sowie ein Verzicht auf eine Gebührenerhöhung.

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Fischbach

Erster Stadtrat

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Rethen empfiehlt

 

Der Ortsrat Ingeln-Oesselse empfiehlt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, Feuerschutz empfiehlt:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:

 

Der Rat beschließt:

 

Neue Grabstätten für Erdbeisetzungen werden nach Ausschöpfung aller Kapazitäten der bisherigen Friedhofsflächen nur auf dem Friedhof Im Heidfeld zur Verfügung gestellt.

 

Für die Ortsteilfriedhöfe Rethen und Ingeln-Oesselse werden weiterhin Urnenbestattungen und Beisetzungen in Wahlgräbern, bei denen noch Nutzungsrechte bestehen,  durchgeführt.  Erweiterungsflächen werden nicht  erschlossen.