Gemäß § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes hat der Gemeindewahlleiter festgestellt, dass der frei gewordene Sitz auf Herrn Jan-Maximilian Teiwes, Alte Rathausstraße 32, 30880 Laatzen, übergeht. Herr Teiwes ist über den Sitzübergang unterrichtet worden und hat das Mandat angenommen.
Herr Teiwes ist vom Bürgermeister gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, die Gesetze zu beachten und gleichzeitig auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen (§ 43 NKomVG).
Feststellungsvermerk für die Niederschrift:
Herr Teiwes ist neues Mitglied im Rat der Stadt Laatzen. Die Verpflichtung nach
§ 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG sind erfolgt.
Jürgen Köhne