Betreff
Erster Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Laatzen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
Vorlage
196/2008
Aktenzeichen
11
Art
Mitteilung

Sachverhalt

 

Gemäß § 5 a Abs. 9 NGO berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Rat gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung ist die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise. Der Bericht ist dem Rat erstmals für die Jahre 2004 bis 2006 zur Beratung vorzulegen.

 

Die Berichtspflicht soll dazu anhalten, dass die Gemeinden ihr Handeln und die Auswirkungen ihres Handelns noch stärker an gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten ausrichten und die Gleichstellungsorientierung als Ziel definiert wird. Der Gleichstellungsbericht soll die Gleichstellungsorientierung in der kommunalen Praxis dokumentieren, insbesondere Handlungsfelder aufzeigen und durchgeführte Maßnahmen beschreiben.

 

Der Bericht soll außerdem Aufschluss darüber geben, wie das Büro der Gleichstellungsbeauftragten ausgestattet ist, in welcher Höhe der Gleichstellungsbeauftragten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wie die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum war, welche Anregungen, Initiativen und Vorschläge von der Gleichstellungsbeauftragten ausgingen und welche Maßnahmen davon in der Gemeinde umgesetzt werden konnten.

 

 

 

 

Thomas Prinz

 

Anlage