- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat -
Begründung:
Seit
der Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung vor ca. 15 Jahren sind Klagen aus
den Schulen und Kindertagesstätten über die schlechte Qualität der Reinigung
nie verstummt. Bereits vor der Vergabe der jetzt laufenden Verträge über die
Fremdreinigung haben sich deshalb die Mitglieder des Rats gruppenübergreifend
für die Wiedereinführung der Eigenreinigung ausgesprochen. Dem ist die
Verwaltung durch eine nicht abgesprochene Neuausschreibung zuvorgekommen.
Die
Einrichtung der Stelle des "Reinigungsmeisters", dem vor allem die
Kontrolle der Fremdfirmen obliegt, hat zwar zu einer leichten Verbesserung der
Situation geführt. Gleichwohl kann dieser künftig mit der Koordination der
Eigenreinigung beauftragt werden. In der AG Schulreinigung hat die Verwaltung
ausgeführt, dass bessere Ergebnisse - unabhängig von Fremd- oder Eigenreinigung
- nur zu erzielen sind, wenn die Leistungswerte angepasst werden. Hierzu wird
die Verwaltung um konkrete Vorschläge gebeten.
2013
wurde auf Drängen des Rats in der Grundschule Rathausstraße versuchsweise die
Eigenreinigung eingeführt. Dieser Versuch wurde mit dem Beschluss zum Haushalt
2018 bis zum 30.06.2019 verlängert. Die inhaltliche Auswertung hat eine hohe
Qualität der Reinigung und eine hohe Zufriedenheit bei den Mitarbeiterinnen
ergeben, auch die Fluktuation unter den Mitarbeiterinnen war eher gering.
Dies
mag auch daran liegen, dass diese Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst
beschäftigt sind und damit deutlich besser bezahlt werden als ihre Kolleginnen
und Kollegen bei den beauftragten Firmen. Wir betrachten es als eines unserer
wesentlichen politischen Ziele, für möglichst viele Menschen auskömmliche
Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Die Stadt Laatzen soll auch hier ihre
beschäftigungspolitische Verantwortung wahrnehmen.
Die
betriebswirtschaftlichen Auswertungen der zurzeit laufenden Fremd- und
Eigenreinigung, die die Verwaltung in der AG Schulreinigung vorgelegt hat, sind
nicht korrekt und nicht belastbar. Sie wurden auch nach mehrmaliger Nachfrage
von der Verwaltung nicht korrigiert.
Bei
eigenen betriebswirtschaftlichen Nachberechnungen konnten nur die Zahlen
berücksichtigt werden, die uns vorliegen. Diese Nachberechnungen ergeben, dass
Eigen- und Fremdreinigung betriebswirtschaftlich gleichwertig sind. Berücksichtigt
man, dass die Betriebskosten bei der Bewirtschaftung mehrerer bzw. vieler
Objekte in Eigenreinigung noch sinken, dann ist die Eigenreinigung sogar
günstiger.
Petra
Herrmann
Antrag:
1. Die Reinigung der
Gebäude in städtischer Trägerschaft wird ab 01.07.2019 durch städtische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.
2. Die Umstellung auf
Eigenreinigung erfolgt in zwei Schritten - jeweils nach Ende der jetzt
laufenden Dienstleistungsverträge, also zum 30.06.2019 und zum 30.06.2020.
3. Die Leistung, zu der
der laufende Vertrag am 30.06.2019 ausläuft, wird nicht wieder ausgeschrieben.
4. Die Leistungswerte für
die Reinigung sind an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Verwaltung legt
hierzu zeitnah einen Vorschlag vor.