Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
- Erstellung eines Freiraumkonzeptes als Grundlage für den F-Plan
Vorlage
2018/240/9
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen, vgl. § 5 Abs. 1 BauGB.

 

Der Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist am 12.03.2015 durch den Rat der Stadt Laatzen getroffen worden. Im Rahmen der Neuaufstellung sind bereits zahlreiche Grundlagen erarbeitet worden. Die Möglichkeiten für die Wohnbauflächenentwicklung, für die Gewerbeflächen- und Einzelhandelsentwicklung sowie für den Verkehr wurden ermittelt. Für die Themen im Umweltschutz sind in einer abwägenden Beurteilung alle Schutzgüter zu betrachten:

 

  1. Boden
  2. Wasser
  3. Klima/ Luft
  4. Tiere/ Pflanzen ( Arten- und Biotopschutz)
  5. Landschafts-/ Ortsbild
  6. Mensch ( Gesundheit und Erholung)
  7. Kultur- und Sachgüter

 

Diese Themen wurden zum Teil durch die Überarbeitung des Landschaftsplanes im Jahr 2011 bearbeitet. Der Landschaftsplan lässt jedoch die Betrachtung des Siedlungsbereiches vollständig außer Acht. Darüber hinaus fehlen bezüglich der Punkte 3, 4, und 6 ausreichende Informationen sowie konkrete Zielsetzungen und Konzeptionen, um diese in die Abwägung für den Flächennutzungsplan einzustellen.

 

Zu 3.: Zum Thema „Klima und Luft“ ist noch nicht geklärt, welches innerhalb und außerhalb der Siedlungsräume wichtige Flächen für Klimaausgleich und Luftreinhaltung sind und welches kritische bzw. belastete Flächen sind?

 

Zu 4.: Zum Thema „Tiere und Pflanzen /Arten- und Biotopschutz“ ist eine Aktualisierung der seit 2011 stattgefundenen Artenfunde notwendig. Darüber hinaus ist es wichtig, ein Biotopverbundkonzept mit Zielsetzungen, Maßnahmen und konkreten Flächen aufzustellen, u.a. als Grundlage für die im Flächennutzungsplan darzustellenden potentielle Kompensationsflächen innerhalb und außerhalb der Siedlungsräume. Nutzbar ist solch ein Konzept zudem für ein  Kompensationsflächenmanagement, welches die Erarbeitung von Bebauungsplänen ggf. beschleunigen kann.

 

Zu 5.: Zum Thema „Mensch“ ist eine Analyse der vorhandenen Erholungsräume und Bewertung der Erholungsraumversorgung für die Ortsteile, innerhalb und außerhalb des Siedlungsbereiches, notwendig. Konflikte mit anderen Freiraumfunktionen müssen dabei betrachtet werden. Ziel ist hier ebenfalls die Erarbeitung einer Erholungsflächenkonzeption mit entsprechenden Zielvorstellungen.

 

Die Erarbeitung dieser Themenfelder ist für eine Abwägung der städtebaulichen und umweltbezogenen Belange miteinander und untereinander unerlässlich. Diese Themen sollen in einem Freiraumkonzept für die Stadt Laatzen bearbeitet werden. Um die Erarbeitung nicht zu verzögern, soll Anfang 2019 ein Planungsbüro hiermit beauftragt werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

Beschlussvorschlag:

 

Für die Erstellung eines Freiraumkonzeptes für das Stadtgebiet der Stadt Laatzen als weitere Grundlage für den Flächennutzungsplan werden über die Veränderungsliste im Haushalt 2019 zusätzlich 50.000 € bereitgestellt.