Betreff
Lärmaktionsplanung, 3. Stufe
Auslegungsbeschluss
Vorlage
2018/294
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Stadt Laatzen ist verpflichtet, einen Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002) aufzustellen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim haben die Stadt Laatzen aufgefordert, nunmehr mit der 3. Stufe des Lärmaktionsplanes eine erneute Aktualisierung durchzuführen.

 

Auf Basis des derzeit in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) wurden die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan, 1. Stufe, vom 29.02.2012 und der ersten Aktualisierung des Lärmaktionsplans, 2. Stufe, vom Juni 2014 neu bestimmt. Zu den Lärmaktionsplänen der 1. und 2. Stufe sind die ruhigen Gebiete ergänzt und erweitert worden.

 

Die Lärmaktionsplanung in Laatzen beschränkt sich nicht auf die überregionalen Hauptverkehrsstraßen A 7, B 6 und B 443, sondern umfasst auch die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Da die Lärmberechnungen für die Hauptverkehrsstraßen Straßen vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt werden, ist dort beantragt worden, zu den bereits zur Verfügung gestellten Berechnungen für die A 7, B 6 und B 443 auch die Berechnungen für die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen auszuarbeiten. Der Entwurf für die Lärmaktionsplanung, 3. Stufe, basiert noch auf den alten Berechnungszahlen der 1. Stufe. Nach Erhalt der neuen Berechnungen werden diese in den Entwurf übernommen. Es ist aber davon auszugehen, dass die neuen Berechnungen keine signifikanten Änderung zu den alten Berechnungen ergeben.

 

In die Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit gem. § 47 Abs. 3 BImSchG einzubinden. Angelehnt an die Beteiligungsformen der Bauleitplanung wird die Stadt Laatzen eine öffentliche Beteiligung Anfang 2019 für mindestens einen Monat in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes, 3. Stufe, durchführen. Parallel dazu wird eine Behördenbeteiligung stattfinden. Dabei sollen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Baulastträger für die Bundes- und Landesstraßen sowie die Region Hannover, die ÜSTRA und die infra in ihrer Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr  explizit auf Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung, 3. Stufe, hingewiesen werden.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der o.g. Beteiligungen soll der Lärmaktionsplan, 3. Stufe, im 1. Quartal 2019 den politischen Gremien zum Beschluss übergeben werden.  

Beschlussvorschlag:

1.         Dem Entwurf der Lärmaktionsplanung, 3. Stufe (siehe Anlage), wird zugestimmt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Lärmaktionsplanung, 3. Stufe, für mindestens einen Monat öffentlich auszulegen und die Beteiligung der    Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.