- Umstieg von Fremd- auf Eigenreinigung -
Sachverhalt:
Mit
dieser Beschlussdrucksache werden die Themen folgender Anfragen und Anträge
behandelt:
a.) Antrag der CDU und FDP
im Rat
(Dr.-Nr. 2018/225 „Qualitätsverbesserung/Fremdreinigung“)
b.) Anfrage der Gruppe im
Rat der Stadt Laatzen SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe
(Dr.-Nr. 2018/239 „Mindestlöhne“)
c.) Antrag der Gruppe SPD
und Grüne im Ortsrat Laatzen
(Dr.-Nr. 2018/241 „Eigenreinigung“)
Die
Qualität der Reinigung in den städtischen Objekten ist abhängig von den
beauftragten Firmen und dem eingesetzten Personal. Den dadurch in der
Vergangenheit aufgetretenen Problemen ist die Verwaltung mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln (von Ersatzvornahmen bis hin zu fristlosen
Teilkündigungen von Einzelobjekten) begegnet. Dies hat bereits zu einer
spürbaren Qualitätsverbesserung geführt, in den Kindertagesstätten sind diese
Mängel inzwischen weitgehend ausgeräumt.
Eine
dauerhafte Verbesserung der Reinigungsqualität kann aus Sicht der Verwaltung
dadurch erreicht werden, dass die individuellen Leistungswerte für die
Reinigungskräfte verringert und gleichzeitig die Reinigungsintervalle gezielt
erhöht werden. Der städtische Fachwirt für Reinigungstechnik und
Hygienemanagement überprüft diese Werte zurzeit, um die Grundlagen für eine den
Qualitätsansprüchen der Stadt Laatzen entsprechende Reinigungsleistung zu
ermitteln.
Ein
weiterer Baustein für die dauerhafte Verbesserung der Reinigung sind ständige
Qualitätskontrollen, verbunden mit Nachbesserungen und/oder Ersatzvornahmen bei
unzureichenden Ergebnissen. Beide Komponenten konnten in der Vergangenheit
nicht immer zeitnah eingesetzt werden. Den Vertragsfirmen stand für
Nachbesserungen kein Personal zur Verfügung, Fremdfirmen war eine kurzfristige
Reaktion nicht möglich. Zielgerichteter könnte hierfür der Einsatz zusätzlicher
städtischer Kräfte sein. Die entstehenden Personalkosten könnten teilweise
verrechnet werden, da die Erbringung der Leistungen im Rahmen der
Ersatzvornahme erfolgt.
Zurzeit
werden die Qualitätskontrollen vor Ort durch die Reinigungsfachkraft und die
örtlichen Hausmeister durchgeführt. Eine Verbesserung kann durch eine größere
Kontrolldichte und regelmäßige Hausmeisterschulungen erreicht werden. Hierzu
bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten. Eine Stelle für eine weitere
Fachkraft wäre in den Stellenplan aufzunehmen. Zusätzlich zu diesen personellen
Maßnahmen wäre in Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und insbesondere
Schulen und Kindertagesstätten ein optimiertes Nutzerverhalten anzustreben.
In
der AG Schulreinigung wurden die Ergebnisse der rd. vierjährigen Testphase der
Eigenreinigung in der Grundschule Rathausstraße in der Sitzung vom 11.09.2018
vorgestellt. Im Ergebnis kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die
Eigenreinigung ca. 20 bis 25 T€ / Jahr teurer ist als die gleiche Leistung in
Fremdreinigung.
Eine
Umstellung der Unterhaltsreinigung auf Eigenreinigung würde in den
fremdgereinigten Objekten aus LOS 1 nach Einschätzung der Verwaltung,
Mehrkosten in Höhe von ca. 350 T€ pro Jahr für den Haushalt bedeuten.
(Eigenreinigung ca. 704.000 € zu aktuell ca. 355.000 € bei Fremdreinigung).
Hierbei handelt es sich um Sach- und Personalkosten.
Die
im Beschlussvorschlag aufgeführte Personalaufstockung hat einen Umfang von ca.
73,000 € und wäre zu den Kosten der Fremdreinigung hinzuzurechnen.
In
einem Bericht vom 10.01.2018 hat die Stadt Lüdenscheid eine umfassende
Untersuchung der Unterhaltsreinigung in den städtischen Gebäuden dokumentiert.
Ziel war es, eine Entscheidungshilfe für die Fremd- oder Eigenreinigung zu
erarbeiten. Dieser Bericht wurde in der AG Schulreinigung ausführlich
diskutiert. Er kommt zu einem Ergebnis, das dem der Einschätzung der Stadt
Laatzen entspricht.
Letztlich
ist auch die Frage zu klären, ob den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Reinigungsgewerbe Mindestlöhne gezahlt werden und in wie fern dies in Laatzen
gewährleistet ist. Hierzu liegt eine Ratsanfrage (Drucksache-Nr. 2018/239) vor,
zu der wie folgt Stellung genommen wird:
Im
Rahmen der Ausschreibungen haben alle anbietenden Firmen die Zusammenstellung
der Stundenverrechnungssätze und Kalkulationstabellen vorzulegen, mit denen die
Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes auf der Grundlage des Tariflohnes
belegt ist. Die Tariflöhne liegen über denen des Mindestlohnes.
Sämtliche
für die Stadt tätige Reinigungsfirmen zahlen danach ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern den Tariflohn des Reinigungsgewebes unter Beachtung
des. Niedersächsischen Tariftreue- und
Vergabegesetzes (NTVergG).
Kontrollen
wären durch die Stadt denkbar, werden jedoch aus Kapazitätsgründen und mangels
des dazu erforderlichen Fachwissens nicht durchgeführt. Diese Aufgaben werden
vom Zoll wahrgenommen, mit dem die Stadt Laatzen kooperativ zusammenarbeitet.
Die
vereinbarten Leistungswerte mit den tatsächlichen vor Ort geleisteten Stunden
werden über Anwesenheitslisten kontrolliert und sowohl bei Unter- als auch
Überschreitungen umgehend besprochen.
Fazit:
Die
Verwaltung empfiehlt, auf Basis der vorangestellten Ausführungen die Fremdreinigung
in den derzeit vergebenen Objekten beizubehalten und eine Neuausschreibung der
Unterhaltsreinigung im LOS 1 zum 01.07.2019 durchzuführen. (Ausschreibungsdauer
für ein europaweites Verfahren zwischen 7 und 9 Monaten).
Jürgen
Köhne
Anlage
Beschlussvorschlag:
Auf
Grundlage der Ausführungen, Ausarbeitungen und mündlichen Stellungnahmen zu den
Anträgen beschließt der Rat der Stadt Laatzen wie folgt:
1. Das LOS 1 gemäß Anlage
wird zum 01.07.2019 neu ausgeschrieben.
2. Die Arbeitsverträge der
Reinigungskräfte in der GS Rathausstraße werden entfristet und bis zur
Möglichkeit der Umsetzung ins Rathaus, im Rahmen der Eigenreinigung in der GS
Rathausstraße weiter beschäftigt. Bei Umsetzung sind die Reviere an Fremdfirmen
zu vergeben.
3. Die Leistungswerte für
die Reinigung sind von der Verwaltung zu überarbeiten und entsprechend der
Qualitätsanforderungen anzupassen.
4. Intervallerhöhungen
sind im Rahmen der Haushaltsmittel vom Team 69 im notwendigen Rahmen
vorzunehmen.
5. Zusätzliches Personal (zwei
Reinigungskräfte, eine Reinigungsfachkraft) ist für den Stellenplan vorzusehen.