Betreff
Reinigung in allen städtischen Einrichtungen (Bezug: D.-Nr. 2018/225 ff, 2018/239 und 2018/241)
- Umstieg von Fremd- auf Eigenreinigung -
Vorlage
2018/293
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dieser Beschlussdrucksache werden die Themen folgender Anfragen und Anträge behandelt:

 

a.)  Antrag der CDU und FDP im Rat
(Dr.-Nr. 2018/225 „Qualitätsverbesserung/Fremdreinigung“)

b.)  Anfrage der Gruppe im Rat der Stadt Laatzen SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe
(Dr.-Nr. 2018/239 „Mindestlöhne“)

c.)   Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Laatzen
(Dr.-Nr. 2018/241 „Eigenreinigung“)

 

 

 

 

Die Qualität der Reinigung in den städtischen Objekten ist abhängig von den beauftragten Firmen und dem eingesetzten Personal. Den dadurch in der Vergangenheit aufgetretenen Problemen ist die Verwaltung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (von Ersatzvornahmen bis hin zu fristlosen Teilkündigungen von Einzelobjekten) begegnet. Dies hat bereits zu einer spürbaren Qualitätsverbesserung geführt, in den Kindertagesstätten sind diese Mängel inzwischen weitgehend ausgeräumt.

 

Eine dauerhafte Verbesserung der Reinigungsqualität kann aus Sicht der Verwaltung dadurch erreicht werden, dass die individuellen Leistungswerte für die Reinigungskräfte verringert und gleichzeitig die Reinigungsintervalle gezielt erhöht werden. Der städtische Fachwirt für Reinigungstechnik und Hygienemanagement überprüft diese Werte zurzeit, um die Grundlagen für eine den Qualitätsansprüchen der Stadt Laatzen entsprechende Reinigungsleistung zu ermitteln.

 

Ein weiterer Baustein für die dauerhafte Verbesserung der Reinigung sind ständige Qualitätskontrollen, verbunden mit Nachbesserungen und/oder Ersatzvornahmen bei unzureichenden Ergebnissen. Beide Komponenten konnten in der Vergangenheit nicht immer zeitnah eingesetzt werden. Den Vertragsfirmen stand für Nachbesserungen kein Personal zur Verfügung, Fremdfirmen war eine kurzfristige Reaktion nicht möglich. Zielgerichteter könnte hierfür der Einsatz zusätzlicher städtischer Kräfte sein. Die entstehenden Personalkosten könnten teilweise verrechnet werden, da die Erbringung der Leistungen im Rahmen der Ersatzvornahme erfolgt.

 

Zurzeit werden die Qualitätskontrollen vor Ort durch die Reinigungsfachkraft und die örtlichen Hausmeister durchgeführt. Eine Verbesserung kann durch eine größere Kontrolldichte und regelmäßige Hausmeisterschulungen erreicht werden. Hierzu bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten. Eine Stelle für eine weitere Fachkraft wäre in den Stellenplan aufzunehmen. Zusätzlich zu diesen personellen Maßnahmen wäre in Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und insbesondere Schulen und Kindertagesstätten ein optimiertes Nutzerverhalten anzustreben.

 

In der AG Schulreinigung wurden die Ergebnisse der rd. vierjährigen Testphase der Eigenreinigung in der Grundschule Rathausstraße in der Sitzung vom 11.09.2018 vorgestellt. Im Ergebnis kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Eigenreinigung ca. 20 bis 25 T€ / Jahr teurer ist als die gleiche Leistung in Fremdreinigung.

Eine Umstellung der Unterhaltsreinigung auf Eigenreinigung würde in den fremdgereinigten Objekten aus LOS 1 nach Einschätzung der Verwaltung, Mehrkosten in Höhe von ca. 350 T€ pro Jahr für den Haushalt bedeuten. (Eigenreinigung ca. 704.000 € zu aktuell ca. 355.000 € bei Fremdreinigung). Hierbei handelt es sich um Sach- und Personalkosten.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Personalaufstockung hat einen Umfang von ca. 73,000 € und wäre zu den Kosten der Fremdreinigung hinzuzurechnen.

In einem Bericht vom 10.01.2018 hat die Stadt Lüdenscheid eine umfassende Untersuchung der Unterhaltsreinigung in den städtischen Gebäuden dokumentiert. Ziel war es, eine Entscheidungshilfe für die Fremd- oder Eigenreinigung zu erarbeiten. Dieser Bericht wurde in der AG Schulreinigung ausführlich diskutiert. Er kommt zu einem Ergebnis, das dem der Einschätzung der Stadt Laatzen entspricht.

 

Letztlich ist auch die Frage zu klären, ob den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Reinigungsgewerbe Mindestlöhne gezahlt werden und in wie fern dies in Laatzen gewährleistet ist. Hierzu liegt eine Ratsanfrage (Drucksache-Nr. 2018/239) vor, zu der wie folgt Stellung genommen wird:

 

Im Rahmen der Ausschreibungen haben alle anbietenden Firmen die Zusammenstellung der Stundenverrechnungssätze und Kalkulationstabellen vorzulegen, mit denen die Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes auf der Grundlage des Tariflohnes belegt ist. Die Tariflöhne liegen über denen des Mindestlohnes.

 

Sämtliche für die Stadt tätige Reinigungsfirmen zahlen danach ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Tariflohn des Reinigungsgewebes unter Beachtung des. Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes  (NTVergG).

Kontrollen wären durch die Stadt denkbar, werden jedoch aus Kapazitätsgründen und mangels des dazu erforderlichen Fachwissens nicht durchgeführt. Diese Aufgaben werden vom Zoll wahrgenommen, mit dem die Stadt Laatzen kooperativ zusammenarbeitet.

 

Die vereinbarten Leistungswerte mit den tatsächlichen vor Ort geleisteten Stunden werden über Anwesenheitslisten kontrolliert und sowohl bei Unter- als auch Überschreitungen umgehend besprochen.

 

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis der vorangestellten Ausführungen die Fremdreinigung in den derzeit vergebenen Objekten beizubehalten und eine Neuausschreibung der Unterhaltsreinigung im LOS 1 zum 01.07.2019 durchzuführen. (Ausschreibungsdauer für ein europaweites Verfahren zwischen 7 und 9 Monaten).

 

 

Jürgen Köhne

 

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage der Ausführungen, Ausarbeitungen und mündlichen Stellungnahmen zu den Anträgen beschließt der Rat der Stadt Laatzen wie folgt:

 

1.    Das LOS 1 gemäß Anlage wird zum 01.07.2019 neu ausgeschrieben.

2.    Die Arbeitsverträge der Reinigungskräfte in der GS Rathausstraße werden entfristet und bis zur Möglichkeit der Umsetzung ins Rathaus, im Rahmen der Eigenreinigung in der GS Rathausstraße weiter beschäftigt. Bei Umsetzung sind die Reviere an Fremdfirmen zu vergeben.

3.    Die Leistungswerte für die Reinigung sind von der Verwaltung zu überarbeiten und entsprechend der Qualitätsanforderungen anzupassen.

4.    Intervallerhöhungen sind im Rahmen der Haushaltsmittel vom Team 69 im notwendigen Rahmen vorzunehmen.

5.    Zusätzliches Personal (zwei Reinigungskräfte, eine Reinigungsfachkraft) ist für den Stellenplan vorzusehen.