(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)
Sachverhalt:
1. Ausgangsposition
Die Stadt Laatzen betreibt zur Beseitigung
des in ihrem Stadtgebiet anfallenden Abwassers jeweils eine öffentliche
Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung und zur zentralen
Niederschlagswasserbeseitigung.
Die Gebührenkalkulation erfolgt jeweils für
einen einjährigen Zeitraum.
Die Entwicklung der Gebührensätze in den
Jahren 2010 bis 2018 stellt sich wie folgt dar:
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nieder-schlags-wasser |
0,30 €/m² |
0,18 €/m² |
0,12 €/m² |
0,12 €/m² |
0,21 €/m² |
0,23 €/m² |
0,25 €/m² |
0,27 €/m² |
0,29 €/m² |
Schmutz- wasser |
1,77 €/m³ |
1,75 €/m³ |
1,70 €/m³ |
1,65 €/m³ |
1,65 €/m³ |
1,65 €/m³ |
1,65 €/m³ |
1,65 €/m³ |
1,65 €/m³ |
Zum Zeitpunkt der
Gebührenbedarfsberechnungen für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr lag
der Jahresabschluss für das Jahr 2017 noch nicht vor. Daher musste das Ergebnis
für das Jahr 2017 ebenso geschätzt werden, wie die voraussichtliche Entwicklung
der Aufwendungen und Erträge im laufenden Kalkulationszeitraum 2018.
2. Zentrale
Schmutzwasserbeseitigung
Die
Schmutzwassergebühr wird nach dem modifizierten Frischwassermaßstab bemessen
bzw. nach der Abwassermenge in m³, die in die Schmutzwasseranlage gelangt.
Die
Höhe der Aufwendungen für die Einrichtung „zentrale Schmutzwasserbeseitigung“
wird im Kalkulationszeitraum im Wesentlichen mit rund 45 % durch das
Schmutzwasserentgelt an die Stadtentwässerung Hannover und mit rund 20 % durch
die kalkulatorischen Kosten Abschreibungen und Verzinsung bestimmt. Der Anteil
für Personal- und Sachkostenaufwand sowie für den städtischen Betriebshof
beträgt rd. 23 %.
Die Stadt Laatzen betreibt keine eigene
Kläranlage, sondern leitet das Schmutzwasser zur Behandlung in die
Landeshauptstadt Hannover ab. Für die Reinigung des Schmutzwassers zahlt die
Stadt Laatzen an die Stadtentwässerung Hannover ein Entgelt. Die
Abrechnung durch die Stadtentwässerung Hannover erfolgt zeitversetzt (die Abrechnung
für das Jahr 2017 ist im Oktober 2018 eingegangen). Für das laufende Jahr ist
ein Abschlag zu zahlen. Die
Abschlagshöhe orientiert sich an dem durchschnittlichen Schmutzwasserentgelt
der letzten abgerechneten drei Jahre.
Die Aufwendungen für das Schmutzwasserentgelt
sind im Jahr 2017 gestiegen. Der Abrechnungsbetrag des Schmutzwasserentgelts
2017 betrug 1.877.856,70 €. Dieser Betrag liegt rd. 255.000 € über dem
Abrechnungsbetrag für das Jahr 2016. Die Kostensteigerung wird von der
Stadtentwässerung Hannover zum einen mit der erforderlichen Bildung von Rückstellungen
für die Altlastenentsorgung im Klärwerk Herrenhausen und zum anderen mit einem
gestiegenen Aufwand für die Klärschlammentsorgung begründet. Der Klärschlamm
kann nicht mehr in demselben Umfang in der Landwirtschaft verwertet werden wie
in der Vergangenheit, sondern muss verbrannt werden. Hinzu kommt, dass die von
Laatzen nach Hannover abgeleitete Schmutzwassermenge u. a. aufgrund der vielen
Niederschläge und ausgedehnten Hochwasserereignisse im Jahr 2017 um rd. 200.000
m³ höher als im Vorjahr war.
Auch für die Folgejahre ist mindestens für
die Klärschlammentsorgung mit einer Kostensteigerung zu rechnen (Sachkonto
4456000).
Die kalkulatorischen Kosten werden in der
Anlagenrechnung ermittelt. Die Abschreibung erfolgt nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert. Die Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungszeitraum
der Anlage- oder Wirtschaftsgüter orientiert sich weitestgehend an der
Afa-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Niedersächsischen
Innenministeriums. Lediglich für im Inliner-Verfahren renovierte Kanäle wurde
von der Tabelle abgewichen und eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt.
Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung
des von der Stadt für die kostenrechnende Einrichtung aufgewendeten Kapitals
wurde ab 2019 bis auf weiteres mit 2,6 % ermittelt. Die Verzinsung erfolgt auf
Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung
aus Nominalwerten. Gem. § 5 Abs. 2 NKAG bleibt bei der Verzinsung der aus
Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte Kapitalanteil außer Betracht.
Die Summe der Maßstabseinheiten (d. h. die
voraussichtlich anfallende gebührenpflichtige Menge Schmutzwasser) wird im
Kalkulationszeitraum auf 2.050.000 m³ geschätzt, ausgehend von der in den
letzten Jahren abgerechneten gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge.
Die Stadt Laatzen ist für die schadlose
Abwasserbeseitigung in ihrem Stadtgebiet verantwortlich. Hierzu gehört auch,
die Instandhaltung und turnusmäßige Kontrolle der Kanäle. Im Jahr 2016 wurde
mit Kanalinspektionen in Gleidingen begonnen, die in 2017/2018 fortgesetzt wurden.
Die Auswertung der Inspektion für den ersten Abschnitt läuft derzeit. Für
erforderliche Reparaturen an den öffentlichen Kanälen in diesem Abschnitt sowie
an den Kanälen im übrigen Stadtgebiet wurden in der Gebührenbedarfsberechnung
entsprechende Beträge eingeplant. Des Weiteren werden Mittel für weitere
Kanalinspektionen vorgesehen (Sachkonto 4212000).
Als weiterer größerer Posten in der
Gebührenbedarfsberechnung finden bspw. die Stromkosten der Pumpstationen, die
Kosten für die Schmutzwasserbehandlung zur Vermeidung von schlechten Gerüchen
aus der Kanalisation sowie die Kosten für die Rattenbekämpfung in der
Schmutzwasserkanalisation Berücksichtigung (Sachkonto 4271000).
Entnahmen
aus der Rücklage für die Schmutzwasserbeseitigung wirken sich auch für das Jahr
2019 noch gebührenmindernd aus. Der Rücklagenbestand
reicht jedoch nicht mehr aus, um den Gebührensatz auch in 2019 noch konstant zu
halten. Dies führt im
Kalkulationszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019
bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % zu einer Gebührenerhöhung um 7 ct pro m³ Schmutzwasser von 1,65 €/m³ auf 1,72 €/m³.
Die Gebühr
befindet sich auch nach der Erhöhung noch auf einem niedrigen Stand.
Vergleichszahlen zum Gebührenniveau für das kommende Jahr 2019 liegen noch
nicht vor, in der Anlage 4 liegt dieser Vorlage ein Gebührenvergleich der
Kommunen im Klärwerksverbund Hannover für das laufende Jahr 2018 bei.
Aus
dem Gebührensatz für Schmutzwasser leitet sich auch der Gebührensatz für die
Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser in die
Schmutzwasserkanalisation (z. B. auf Tankstellen usw.) ab. Dieser erhöht sich im
Kalkulationszeitraum 2019 von 0,99 €/m² auf 1,03 €/m².
3. Zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung
Die
Niederschlagswassergebühr wird nach der bebauten/befestigten („versiegelten“)
Grundstücksfläche in m² bemessen.
Die Höhe der
Aufwendungen für die Einrichtung „Niederschlagswasserbeseitigung“ wird im
Kalkulationszeitraum 2019 mit rund 34 % durch die kalkulatorischen Kosten
Abschreibungen bestimmt. Der Anteil für Personal- und Sachkostenaufwand sowie
für den städtischen Betriebshof beträgt rd. 45 %.
Es
hat sich gezeigt, dass ein erhöhter Aufwand für die Reparatur der
Niederschlagswasserkanäle erforderlich ist, um die schadlose Ableitung des
Regenwassers zu gewährleisten. Die Aufwendungen sind daher im
Kalkulationszeitraum 2019 um 55.000 € erhöht
worden (Sachkonto 4212000).
Die Kosten für die Ableitung des
Oberflächenwassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die
öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage werden nicht mit den
gebührenpflichtigen Kosten auf die Gebührenzahler verteilt, sondern von der
Stadt Laatzen getragen (Sachkonto 3811000). Der Anteil der öffentlichen
Verkehrsflächen an der gesamten Entwässerungsfläche in Laatzen (städtische
Interessenquote) beträgt 39,7 % gemäß Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Möhle vom
19.04.1996. Aufgrund der Bautätigkeit in den vergangenen Jahren wurde die
Interessenquote zwischenzeitlich hausintern überprüft und bestätigt.
Die kalkulatorischen Kosten werden in der
Anlagenrechnung ermittelt. Die Abschreibung erfolgt nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert. Die Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungszeitraum
der Anlage- oder Wirtschaftsgüter orientiert sich weitestgehend an der
Afa-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Niedersächsischen
Innenministeriums. Lediglich für im Inliner-Verfahren renovierte Kanäle wurde
von der Tabelle abgewichen und eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt.
Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung
des von der Stadt für die kostenrechnende Einrichtung aufgewendeten Kapitals
wurde für das Jahr 2019 bis auf weiteres anhand bestehender Kreditverträge und
der aktuellen Zinsentwicklung mit 2,6 % ermittelt. Die Verzinsung erfolgt auf
Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung
aus Nominalwerten. Gem. § 5 Abs. 2 NKAG bleibt bei der Verzinsung der aus
Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte Kapitalanteil außer Betracht. Im Bereich
Niederschlagswasserbeseitigung ist das Abzugskapital inzwischen höher als der
Restwert des Anlagekapitals, daher liegt die kalkulatorische Verzinsung im
Kalkulationszeitraum 2019 aktuell bei 0.
Die Summe der Maßstabseinheiten (d. h. die
voraussichtlich gebührenpflichtige versiegelte Fläche, von der
Niederschlagswasser in die Kanalisation abgeleitet wird) wird im
Kalkulationszeitraum auf 2.725.000 m² geschätzt, ausgehend von der
durchschnittlich in den letzten Jahren veranlagten gebührenpflichtigen Fläche.
Entnahmen
aus der Rücklage für die Niederschlagswasserbeseitigung wirken
sich für das Jahr 2019 gebührenmindernd aus. Der Gebührensatz bleibt im Kalkulationszeitraum 2019 bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % unverändert bei 0,29 €/m².
Aus dem
Gebührensatz für Niederschlagswasser leitet sich auch der Gebührensatz für die
Einleitung von unverschmutztem Abwasser (z. B. Frischwasser aus der Prüfung von
Wasserzählern) in die Niederschlagswasserkanalisation ab. Der Gebührensatz beträgt
im Kalkulationszeitraum 2019 unverändert 0,48 €/m³.
Im Auftrag
Axel Grüning
Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung
„Zentrale Schmutzwasserbeseitigung“
Anlage 2 – Gebührenbedarfsberechnung „Zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung“
Anlage 3 – Entwurf der 14. Satzung zur
Änderung der Abwasserbeseitigungs-
Abgabensatzung
Anlage 4 – Vergleich der Gebührensätze in den
Kommunen des Klärwerksverbunds
Hannover
Beschlussvorschlag:
1.) a) Der Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatz
wird für den Zeitraum
vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 von 1,65 €/m³ auf 1,72 €/m³
erhöht.
b) Der Niederschlagswasserbeseitigungsgebührensatz
bleibt im Zeitraum vom
01.01.2019 bis 31.12.2019 unverändert bei 0,29
€/m².
c) Der Gebührensatz für die Einleitung von
unverschmutztem Abwasser und
unbelastetem
Kühlwasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungs-
anlage bleibt im Zeitraum vom 01.01.2019
bis 31.12.2019 unverändert bei
0,48 €/m³.
d) Der Gebührensatz für die Einleitung von
Niederschlagswasser in die
öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird im Zeitraum
vom
01.01.2019 bis 31.12.2019 von 0,99 €/m² auf 1,03 €/m² erhöht.
2.) Der
vorliegende Entwurf der 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen
(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) wird als Satzung beschlossen.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.
3.) Der
kalkulatorische Zins für die Verzinsung des für die „zentrale
Schmutzwasserbeseitigung“ und für die „zentrale Niederschlagswasserbeseitigung“
aufgewendeten Kapitals wird auf 2,6 % festgesetzt.