- Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Zwischen der Musikschule Laatzen e.V. und
der Stadt Laatzen besteht seit Übernahme des Betriebes der Musikschule eine
Kooperations- und Zuschussvereinbarung. In dieser Vereinbarung sind u.a.
Regelungen über die Personalgestellung, Zuschüsse für Personal-, Betriebs- und
Sachkosten, Bereitstellung von Räumlichkeiten und Instrumenten vereinbart. Ziel
dieser Vereinbarung ist, den Bestand des Vereins, der zum 01.08.2005 den
Betrieb der Musikschule Laatzen übernommen hat, zu sichern.
In der Vereinbarung hat sich die Stadt
Laatzen u.a. dazu verpflichtet, dem Verein kostenfrei stadteigene
Räumlichkeiten für Unterricht, Verwaltung und Veranstaltungen zur Verfügung zu
stellen. Während Unterricht und Veranstaltungen überwiegend in den Schulen
ausgerichtet werden, wurden für die Verwaltung Räume in der Mergenthalerstraße
3 a bereitgestellt. Mitte 2014 wurden diese Räume aufgegeben und die
Musikschule hat die bis heute genutzten Büroräume in der Würzburger Str. 8
angemietet. Die Zuschussvereinbarung wurde in diesem Zusammenhang insoweit
geändert, als dass die Musikschule selbst Mieter dieser Räume ist und einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € für die Anmietung von Räumen erhält (vgl. Drucksache 2014/114).
Die Kooperations- und Zuschussvereinbarung
läuft Ende 2020 aus. Im Rahmen der Verhandlungen über eine neue Vereinbarung ab
2021 wird auch die Unterbringung der Büros thematisiert werden müssen.
Der geplante Neubau des Gebäudes der
Förderschule am Kiefernweg/ Erweiterungsbau der Albert-Einstein-Schule
stellt dabei eine Alternative dar.
Im
Auftrag
Stefan
Zeilinger