Betreff
Musikschule Laatzen e. V. – Unterbringung der Büros
- Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2018/267/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zwischen der Musikschule Laatzen e.V. und der Stadt Laatzen besteht seit Übernahme des Betriebes der Musikschule eine Kooperations- und Zuschussvereinbarung. In dieser Vereinbarung sind u.a. Regelungen über die Personalgestellung, Zuschüsse für Personal-, Betriebs- und Sachkosten, Bereitstellung von Räumlichkeiten und Instrumenten vereinbart. Ziel dieser Vereinbarung ist, den Bestand des Vereins, der zum 01.08.2005 den Betrieb der Musikschule Laatzen übernommen hat, zu sichern.

 

In der Vereinbarung hat sich die Stadt Laatzen u.a. dazu verpflichtet, dem Verein kostenfrei stadteigene Räumlichkeiten für Unterricht, Verwaltung und Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Während Unterricht und Veranstaltungen überwiegend in den Schulen ausgerichtet werden, wurden für die Verwaltung Räume in der Mergenthalerstraße 3 a bereitgestellt. Mitte 2014 wurden diese Räume aufgegeben und die Musikschule hat die bis heute genutzten Büroräume in der Würzburger Str. 8 angemietet. Die Zuschussvereinbarung wurde in diesem Zusammenhang insoweit geändert, als dass die Musikschule selbst Mieter dieser Räume ist und einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € für die Anmietung von Räumen erhält (vgl. Drucksache 2014/114).

 

Die Kooperations- und Zuschussvereinbarung läuft Ende 2020 aus. Im Rahmen der Verhandlungen über eine neue Vereinbarung ab 2021 wird auch die Unterbringung der Büros thematisiert werden müssen.

 

Der geplante Neubau des Gebäudes der Förderschule am Kiefernweg/ Erweiterungsbau der Albert-Einstein-Schule stellt dabei eine Alternative dar.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger