Betreff
Richtlinie zur Förderung von internationalen Begegnungen
Vorlage
2018/255
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Laatzen unterhält Städtepartnerschaften mit den Städten Grand Quevilly (Frankreich), Waidhofen an der Ybbs (Österreich) und Gubin (Polen). Freundschaftlich verbunden ist Laatzen mit Guben (Brandenburg).

 

Zur Förderung der Begegnungen im Rahmen dieser Verbindungen und auch allgemeiner Auslandsbeziehungen Laatzener Institutionen, Organisationen und Vereine werden bisher auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.06.2017 Zuschüsse gewährt, wenn diese Begegnungen den partnerschaftlichen Beziehungen der Kommunen oder dem Jugend-, Kultur-, Schul- und Sportaustausch auf internationaler Ebene dienen.

 

Der Inhalt dieses Beschlusses soll in die Richtlinie (Anlage 1) überführt werden. Es erfolgt eine inhaltliche Anpassung unter Punkt 4: Auf dem „Forum für die in der Partnerschaftsarbeit Aktiven“ wurde verdeutlicht, dass die Kosten der gastgebenden Laatzener Vereine höher sind, als die Kosten der Laatzener Vereine, die einer Einladung ins Ausland folgen. Daher wird die Förderungsart entsprechend angepasst.

 

Im Jahr 2018 (Stand: 11.9.2018) wurden die Begegnungen Erwachsener mit der Summe von 520 EUR gefördert. Die Förderung des Austausches betrüge nach der anliegenden Richtlinie 280 EUR. Im Jahr 2017 wurde die Summe von 790 EUR ausgezahlt; gemäß der Richtlinie machte die Summe 450 EUR aus.

 

Ferner wird unter Punkt 2 eine Ergänzung vorgenommen, die einen Anspruch auf doppelte Förderung ausschließt.

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende Richtlinie (Anlage 1) zur Förderung von internationalen Begegnungen tritt am 01.01.2019 in Kraft, die Richtlinie vom 08.06.2017 tritt außer Kraft.