- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat -
Begründung:
Seit
der Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung vor ca. 15 Jahren sind Klagen aus
den Schulen und Kindertagesstätten über die schlechte Qualität der Reinigung
nie verstummt. Bereits vor der Vergabe der jetzt laufenden Verträge über die
Fremdreinigung haben sich deshalb die Mitglieder des Rats gruppenübergreifend
für die Wiedereinführung der Eigenreinigung ausgesprochen. Dem ist die
Verwaltung durch eine nicht abgesprochene Neuausschreibung zuvorgekommen.
Die
Einrichtung der Stelle des „Reinigungsmeisters“, dem vor allem die Kontrolle
der Fremdfirmen obliegt, hat zwar zu einer leichten Verbesserung der Situation
geführt. Gleichwohl kann dieser künftig mit der Koordination der Eigenreinigung
beauftragt werden. In der AG Schulreinigung hat die Verwaltung ausgeführt, dass
bessere Ergebnisse – unabhängig von Fremd- oder Eigenreinigung – nur zu
erzielen sind, wenn die Leistungswerte angepasst werden. Hierzu wird die
Verwaltung um konkrete Vorschläge gebeten.
2013
wurde auf Drängen des Rats in der Grundschule Rathausstraße versuchsweise die
Eigenreinigung eingeführt. Dieser Versuch wurde mit dem Beschluss zum Haushalt
2018 bis zum 30.06.2019 verlängert. Die inhaltliche Auswertung hat eine hohe
Qualität der Reinigung und eine hohe Zufriedenheit bei den Mitarbeiterinnen
ergeben, auch die Fluktuation unter den Mitarbeiterinnen war eher gering.
Dies
mag auch daran liegen, dass diese Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst
beschäftigt sind und damit deutlich besser bezahlt werden als ihre Kolleginnen
und Kollegen bei den beauftragten Firmen. Wir betrachten es als eines unserer
wesentlichen politischen Ziele, für möglichst viele Menschen auskömmliche
Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Die Stadt Laatzen soll auch hier ihre
beschäftigungspolitische Verantwortung wahrnehmen.
Die
betriebswirtschaftlichen Auswertungen der zurzeit laufenden Fremd- und
Eigenreinigung, die die Verwaltung in der AG Schulreinigung vorgelegt hat, sind
nicht korrekt und nicht belastbar. Sie wurden auch nach mehrmaliger Nachfrage
von der Verwaltung nicht korrigiert.
Bei eigenen
betriebswirtschaftlichen Nachberechnungen konnten nur die Zahlen berücksichtigt
werden, die uns vorliegen. Diese Nachberechnungen ergeben, dass Eigen- und
Fremdreinigung betriebswirtschaftlich gleichwertig sind. Berücksichtigt man,
dass die Betriebskosten bei der Bewirtschaftung mehrerer bzw. vieler Objekte in
Eigenreinigung noch sinken, dann ist die Eigenreinigung sogar günstiger.
Petra Herrmann
Antrag:
1. Die Reinigung der
Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft wird ab 01.07.2019
durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.
2. Die Umstellung auf
Eigenreinigung erfolgt in zwei Schritten – jeweils nach Ende der jetzt
laufenden Dienstleistungsverträge, also zum 30.06.2019 und zum 30.06.2020.
3. Die Leistung, zu der
der laufende Vertrag am 30.06.2019 ausläuft, wird nicht wieder ausgeschrieben.
4. Die Leistungswerte für
die Reinigung sind an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Verwaltung legt
hierzu einen Vorschlag zunächst der AG Schulreinigung des Rats vor.