Sachverhalt:
Bis zum
Jahr 1997 führten der DRK-Ortsverein Alt-Laatzen und die Stadt im Rahmen der
offenen Altenarbeit gemeinsam jährlich vier Tagesfahrten für
mobilitätseingeschränkte Menschen und Seniorinnen und Senioren durch. Die
Bezuschussung erfolgte auf der Basis der damaligen „Richtlinien der Stadt
Laatzen zur Förderung von Veranstaltungen in der offenen Altenarbeit“. Hieraus
konnten pro antragsberechtigtem Verein/Verband für jährlich max. vier
defizitäre Veranstaltungen geringe Zuschüsse bis zu 100 DM/Veranstaltung
gewährt werden. Diese Richtlinien wurden zwar formal nicht aufgehoben, jedoch
werden seit dem Jahr 2005 keine Haushaltsmittel mehr bereitgestellt.
Daneben
führte das DRK zwei weitere Fahrten in eigener Verantwortung durch, für die die
Stadt einen Pauschalzuschuss leistete.
Die Fahrten
sollen den in Laatzen lebenden Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung eine
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. An den Tagesfahrten nehmen
bislang neben dem o.g. Personenkreis auch Seniorinnen und Senioren ohne
Beeinträchtigungen sowie notwendige Begleitpersonen teil.
Seit
1998 führt das DRK diese Fahrten in alleiniger Verantwortung durch. Hierfür
wurden aus dem Budget des Seniorenbüros jährlich zunächst 2.600 DM (ab 2003 =
1.400 Euro) als „Ausfallbürgschaft“ für insgesamt bis zu vier Tagesfahrten zur
Verfügung gestellt. Insbesondere aufgrund gestiegener Transportkosten (in der
Regel kommt ein Reisebus mit Hebebühne zur Aufnahme von (Elektro-)Rollstühlen
zum Einsatz), können aktuell nur noch max. drei Tagesfahrten durchgeführt bzw.
bezuschusst werden.
Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen Eigenbeitrag in Höhe von rund 30,-
Euro je Fahrt leisten, Finanzschwache zahlen die Hälfte.
Auch
der Christliche Seniorenbund führt seit einigen Jahren entsprechende Fahrten durch
und hatte erstmals für 2017 eine Förderung durch die Stadt Laatzen beantragt.
In Ermangelung einer entsprechenden Regelung erfolgte eine Bezuschussung analog
des Verfahrens mit dem DRK aus Mitteln des Seniorenbüros (Freizeithilfen). Im
Interesse einer transparenten Lösung und der Gleichbehandlung aller
potentieller nichtgewerblicher bzw. gemeinnütziger Anbieter aus Laatzen wird
vorgeschlagen, den der Drucksache als Anlage beigefügten Richtlinienentwurf zu
beschließen. Das vorgeschlagene Verfahren bietet den Anbietern auch die
notwendige Planungssicherheit.
Die
Förderung der bekannten Tagesfahrten im bisherigen finanziellen Umfang kann aus
dem Teilhaushalt 54, Budget Senioren, bestritten werden. Eine Erhöhung des
Haushaltsansatzes ist nicht erforderlich.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
Zur Förderung von Tagesfahrten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wird die der Drucksache 2018/220 anliegende Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie ist Bestandteil des Protokolls.