Betreff
Förderung von Tagesfahrten für Menschen mit Mobilitätseinschränkung
Vorlage
2018/220
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Bis zum Jahr 1997 führten der DRK-Ortsverein Alt-Laatzen und die Stadt im Rahmen der offenen Altenarbeit gemeinsam jährlich vier Tagesfahrten für mobilitätseingeschränkte Menschen und Seniorinnen und Senioren durch. Die Bezuschussung erfolgte auf der Basis der damaligen „Richtlinien der Stadt Laatzen zur Förderung von Veranstaltungen in der offenen Altenarbeit“. Hieraus konnten pro antragsberechtigtem Verein/Verband für jährlich max. vier defizitäre Veranstaltungen geringe Zuschüsse bis zu 100 DM/Veranstaltung gewährt werden. Diese Richtlinien wurden zwar formal nicht aufgehoben, jedoch werden seit dem Jahr 2005 keine Haushaltsmittel mehr bereitgestellt.

 

Daneben führte das DRK zwei weitere Fahrten in eigener Verantwortung durch, für die die Stadt einen Pauschalzuschuss leistete.

 

Die Fahrten sollen den in Laatzen lebenden Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. An den Tagesfahrten nehmen bislang neben dem o.g. Personenkreis auch Seniorinnen und Senioren ohne Beeinträchtigungen sowie notwendige Begleitpersonen teil.

 

Seit 1998 führt das DRK diese Fahrten in alleiniger Verantwortung durch. Hierfür wurden aus dem Budget des Seniorenbüros jährlich zunächst 2.600 DM (ab 2003 = 1.400 Euro) als „Ausfallbürgschaft“ für insgesamt bis zu vier Tagesfahrten zur Verfügung gestellt. Insbesondere aufgrund gestiegener Transportkosten (in der Regel kommt ein Reisebus mit Hebebühne zur Aufnahme von (Elektro-)Rollstühlen zum Einsatz), können aktuell nur noch max. drei Tagesfahrten durchgeführt bzw. bezuschusst werden.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen Eigenbeitrag in Höhe von rund 30,- Euro je Fahrt leisten, Finanzschwache zahlen die Hälfte.

 

Auch der Christliche Seniorenbund führt seit einigen Jahren entsprechende Fahrten durch und hatte erstmals für 2017 eine Förderung durch die Stadt Laatzen beantragt. In Ermangelung einer entsprechenden Regelung erfolgte eine Bezuschussung analog des Verfahrens mit dem DRK aus Mitteln des Seniorenbüros (Freizeithilfen). Im Interesse einer transparenten Lösung und der Gleichbehandlung aller potentieller nichtgewerblicher bzw. gemeinnütziger Anbieter aus Laatzen wird vorgeschlagen, den der Drucksache als Anlage beigefügten Richtlinienentwurf zu beschließen. Das vorgeschlagene Verfahren bietet den Anbietern auch die notwendige Planungssicherheit.

 

Die Förderung der bekannten Tagesfahrten im bisherigen finanziellen Umfang kann aus dem Teilhaushalt 54, Budget Senioren, bestritten werden. Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist nicht erforderlich.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung von Tagesfahrten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wird die der Drucksache 2018/220 anliegende Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie ist Bestandteil des Protokolls.