Betreff
Gestaltungssatzung Leinetal-Siedlung, OT Laatzen
- Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2018/068/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 nach Beratung durch den Ortsrat Laatzen am 17.04.2018 und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz am 23.04.2018 mit Drucksachen-Nr. 2018/068/1 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung Leinetalsiedlung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Ziel der Aufhebung der Gestaltungssatzung ist die Revitalisierung der Baugebietsentwicklung.

 

Die mit Drucksachen-Nr. 2018/068/1 beschlossene öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 01.06.2018 bis einschließlich 02.07.2018 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 14.05.2018 beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 02.07.2018 gebeten worden.

 

Das Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen ist als Anlage 2 beigefügt. Eine gravierende Änderung der ausgelegten Begründung ist aufgrund der eingegangen Stellungnahmen nicht erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Hinweise und Anregungen, die durch redaktionelle Ergänzungen in der Begründung berücksichtigt werden können. Eine erneute Auslegung der Planung wird als nicht erforderlich betrachtet.

 

Die Aufhebung der Gestaltungssatzung kann in der vorliegenden Fassung Stand 08.08.2018 als Satzung beschlossen werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

 

Axel Grüning

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung

Anlage 2: Abwägungsergebnis aus den Beteiligungsverfahren

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.

 

b)    Der Entwurf der Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung Leinetalsiedlung, Stand 08.08.2018, (siehe Anlage 1) wird als Satzung beschlossen.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung

Anlage 2: Abwägungsergebnis aus den Beteiligungsverfahren