- Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 nach
Beratung durch den Ortsrat Laatzen am 17.04.2018 und den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz am 23.04.2018 mit
Drucksachen-Nr. 2018/068/1 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der
Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung Leinetalsiedlung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Aufhebung
der Gestaltungssatzung ist die Revitalisierung der Baugebietsentwicklung.
Die mit
Drucksachen-Nr. 2018/068/1 beschlossene öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB wurde in der Zeit vom 01.06.2018 bis einschließlich 02.07.2018
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 14.05.2018 beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis
spätestens 02.07.2018 gebeten worden.
Das Ergebnis der
durchgeführten Beteiligungen ist als Anlage 2 beigefügt. Eine gravierende
Änderung der ausgelegten Begründung ist aufgrund der eingegangen Stellungnahmen
nicht erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Hinweise und Anregungen, die
durch redaktionelle Ergänzungen in der Begründung berücksichtigt werden können.
Eine erneute Auslegung der Planung wird als nicht erforderlich betrachtet.
Die Aufhebung der
Gestaltungssatzung kann in der vorliegenden Fassung Stand 08.08.2018 als
Satzung beschlossen werden.
Im Auftrag
Axel Grüning
Anlagen:
Anlage 1: Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung
Anlage 2: Abwägungsergebnis aus den Beteiligungsverfahren
Beschlussvorschlag:
a)
Dem
Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung
(siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
b)
Der
Entwurf der Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung Leinetalsiedlung,
Stand 08.08.2018, (siehe Anlage 1) wird als Satzung beschlossen.
Anlagen:
Anlage 1: Begründung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung
Anlage 2: Abwägungsergebnis aus den Beteiligungsverfahren