Betreff
Antrag des TSV Ingeln-Oesselse e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss
- Energetische Sanierung des Vereinsheims Bauabschnitt 2 und 3 -
Vorlage
2018/206
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.04.2018 beantragt der TSV Ingeln-Oesselse e. V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für die Bauabschnitte 2 und 3 der energetischen Sanierung des Vereinsheims. Zudem hat der Verein die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.

 

Die vorliegenden Bauabschnitte stellen weitere Schritte im Rahmen einer Gesamtkonzeption der energetischen Sanierung dar. Mit der Sanierung der Heizungsanlage soll im Sommer begonnen werden, daher wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn mit Schreiben vom 07.05.2018 genehmigt, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Ferner ist eine Förderung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen möglich.

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen sind mit 59.824,51 € geplant. Insofern käme eine städtische Gesamtförderung gemäß den Richtlinien in Höhe von maximal 14.956,13 € in Abhängigkeit zu berücksichtigender verpflichtender vereinseigener Anteile anderer Förderträger in Betracht.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

Anlage:

Antrag des TSV Ingeln-Oesselse e. V.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Über die Gewährung eines Zuschusses an den TSV Ingeln-Oesselse e. V. für die energetische Sanierung des Vereinsheims wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2019 entschieden.