Betreff
Hallen-Schwimmflächen in Laatzen
Stellungnahme zum Konzept der Laatzener CDU
Vorlage
166/2008/5
Art
Mitteilung

 

Das Lehrschwimmbecken in der Grundschule Gleidingen ist zur Aufrechterhaltung des Schwimmangebotes für Laatzener Kindertagesstätten, Schulen und Vereine unbedingt erforderlich. Im Zusammenhang mit der Erweiterung des aquaLaatzium wurden keinerlei Überlegungen angestellt, die den weiteren Betrieb des Lehrschwimmbecken Gleidingen in Frage stellen. Die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für die bauliche Unterhaltung des Lehrschwimmbeckens Gleidingen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

 

Der Vorschlag, das aquaLaatzium zur Verbesserung des Schwimmangebotes in Laatzen zu erweitern, basiert u.a. auf kalkulierten Kosten und kalkulierten Einnahmeerwartungen. Die jeweiligen voraussichtlichen Auswirkungen auf die Wirtschaftspläne der aquaLaatzium Freizeit GmbH und die Haushaltspläne der Stadt Laatzen sind umfangreich dargestellt worden. Insoweit liegen umfassende Entscheidungshilfen für die Beratung und Beschlussfassung vor. Die Prognosen über die Besucherentwicklung basieren auf inzwischen vieljährigen Erfahrungen im Betrieb des aquaLaatzium. Selbstverständlich handelt es sich bei Prognosen um Erwartungen mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit für die Zukunft. Es ist ein übliches, bewährtes und alternativloses Verfahren, Entscheidungen auf der Grundlage von Prognosen zu treffen.

 

Das Verhältnis zwischen der aquaLaatzium Freizeit GmbH und der Stadt Laatzen ist im Wesentlichen in dem Gesellschaftsvertrag und dem Pachtvertrag vertraglich geregelt. Die Übertragung des vollständigen Immobilieneigentums der Pachtfläche auf die aquaLaatzium Freizeit GmbH würde in bilanzieller Hinsicht zu Veränderungen führen, an den Beziehungen zwischen der GmbH und der Stadt als Solches jedoch wenig ändern. Die Entscheidungen über die Investitionen der aquaLaatzium Freizeit GmbH wären weiterhin von der Stadt Laatzen mitzutragen, da die Wirtschaftspläne der aquaLaatzium Freizeit GmbH in der Gesellschafterversammlung zu beschließen sind und der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden ist.

 

In Vertretung

 

 

 

Arne Schneider