Betreff
Städtische Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen
Änderung des Jahressteuergesetzes und seine möglichen Auswirkungen
Vorlage
176/2008
Art
Mitteilung

 

Am 18.Juni 2008 hat die Bundesregierung das Jahressteuergesetz 2009 auf den Weg gebracht, das jetzt den parlamentarischen Weg im Gesetzgebungsverfahren durchläuft und parallel auf EU-Beihilfekonformität geprüft wird. Der Gesetzesentwurf sichert u.a. die für die Kommunalwirtschaft wichtige Behandlung der steuerlichen Ergebnisverrechnung (sog. steuerlicher Querverbund)  in Betrieben gewerblicher Art oder in bzw. mit Kapitalgesellschaften. Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzesentwurfes zählt u.a., dass

 

-          Verluste und Gewinne aus verschiedenen Tätigkeiten im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art und beherrschten Kapitalgesellschaften zusammengefasst und miteinander verrechnet werden können, wenn es sich entweder um gleichartige Tätigkeiten oder wenn es sich um Versorgungs-, Verkehrs-, Hafen- oder öffentliche Bäderbetriebe handelt.

-          das bislang in der Körperschaftssteuerrichtlinie geregelte Zusammenfassungsmerkmal der „wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung“, das für eine gegenseitige Verrechnung von Verlusten und Gewinnen aus den vorgenannten Betrieben unverzichtbar war, gestrichen wird. Die Zusammenfassbarkeit von öffentlichen Bäder- mit Versorgungsbetrieben soll zukünftig auch ohne eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung gewährleistet sein, indem die Zusammenfassbarkeit dieser Betriebsarten selbst ausdrücklich gesetzlich anerkannt wird.

 

Das Jahressteuergesetz 2009 könnte in seiner derzeitigen Fassung der Stadt Laatzen die Möglichkeit eröffnen, die Steuerlast aus den Kapitalgesellschaften aquaLaatzium Freizeit GmbH und Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG durch einen steuerlichen Querverbund zu minimieren. Ich werde die hierzu erforderlichen Voraussetzungen prüfen und über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider