Betreff
Wahl der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses
Vorlage
175/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Durchführung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist die Bildung eines Umlegungsausschusses erforderlich. Die Amtszeit der Fachmitglieder des bisherigen Umlegungsausschusses endete am 08.07.2008. Zur weiteren Durchführung von Umlegungsverfahren sind die Fachmitglieder vom Rat neu zu wählen.

Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses regelt die Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB) vom 24.05.2005.

Danach besteht der Umlegungsausschuss aus dem vorsitzenden Mitglied, drei Fachmitgliedern und drei weiteren Mitgliedern, die dem Rat der Stadt angehören.

Das vorsitzende Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Von den Fach­mitgliedern muss

1.    ein Mitglied die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst einer der Fachrichtungen „Vermessungs- und Liegenschaftswesen“ haben,

2.    ein Mitglied die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Hochbau“ oder „Städtebau“ oder einer der Fachrichtungen „Bauingenieurwesen“ haben,

3.    ein Mitglied in der Grundstückswertermittlung sachverständig sein.

Das vorsitzende Mitglied und die Fachmitglieder dürfen weder dem Rat noch der Verwaltung der Stadt angehören. Kein Mitglied darf hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung kommunaler Grundstücke bei der Stadt oder bei einer Körperschaft, der die Stadt angehört, beschäftigt sein.

Für alle Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen wie das zu vertretende Mitglied erfüllen müssen.

Für den Umlegungsausschuss gelten im übrigen die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung über Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften.

Das vorsitzende Mitglied und die drei Fachmitglieder werden vom Rat der Stadt durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Ratsmitglieder bleiben nach Ablauf der Wahlperiode im Amt, bis der neue Rat über ihre Nachfolge bestimmt hat.

 

Mit den zur Wahl in den Umlegungsausschuss vorgeschlagenen Damen und Herren ist bereits über den Vorschlag gesprochen worden. Im Falle der Wahl durch den Rat sind sie bereit, das Mandat anzunehmen.

 

Als Fachmitglieder des Umlegungsausschusses werden Frau Regina Oelfke, Frau Dipl.-Ing. Karin Wolters und Herr Johann Roskosch erstmalig gewählt

 

In Vertretung:

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

In den Umlegungsausschuss werden gemäß § 4 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in Einzelwahl gewählt:

 

 

als vorsitzendes Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt:

Herr Konrad Helmsen

von der Region Hannover

 

als dessen Stellvertreterin:

 

Frau Regina Oelfke

von der Region Hannover

 

als Mitglied mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst einer der Fachrichtungen „Vermessungs- und Liegenschaftswesen“:

Herrn Dipl.-Ing. Peter Creuzer

von der GLL Hannover - Katasteramt

 

als dessen Stellvertreter:

 

 

 

Herrn Prof. Dr.-Ing. Werner Ziegenbein

 

 

als Mitglied mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Hochbau“ oder „Städtebau“ oder einer der Fachrichtungen „Bauingenieurwesen“:

Herr Johann Roskosch

von der Region Hannover

 

als dessen Stellvertreter:

 

 

 

Burkhard Uhlig

von der Stadt Göttingen

 

als Mitglied, das in der Grundstückswertermittlung sachverständig ist:

Frau Dipl.-Ing. Karin Wolters

von der GLL Hannover - Katasteramt

 

als dessen Stellvertreterin:

 

Frau Dipl.-Ing. Andrea Reil

vom LGN Landesvermessung +
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