Sachverhalt:
Für die Durchführung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist die Bildung eines Umlegungsausschusses erforderlich. Die Amtszeit der Fachmitglieder des bisherigen Umlegungsausschusses endete am 08.07.2008. Zur weiteren Durchführung von Umlegungsverfahren sind die Fachmitglieder vom Rat neu zu wählen.
Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses regelt die Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB) vom 24.05.2005.
Danach besteht der Umlegungsausschuss aus dem vorsitzenden Mitglied, drei Fachmitgliedern und drei weiteren Mitgliedern, die dem Rat der Stadt angehören.
Das vorsitzende Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Von den Fachmitgliedern muss
1. ein Mitglied die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst einer der Fachrichtungen „Vermessungs- und Liegenschaftswesen“ haben,
2. ein Mitglied die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Hochbau“ oder „Städtebau“ oder einer der Fachrichtungen „Bauingenieurwesen“ haben,
3. ein Mitglied in der Grundstückswertermittlung sachverständig sein.
Das vorsitzende Mitglied und die Fachmitglieder dürfen weder dem Rat noch der Verwaltung der Stadt angehören. Kein Mitglied darf hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung kommunaler Grundstücke bei der Stadt oder bei einer Körperschaft, der die Stadt angehört, beschäftigt sein.
Für alle Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen wie das zu vertretende Mitglied erfüllen müssen.
Für den Umlegungsausschuss gelten im übrigen die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung über Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften.
Das vorsitzende Mitglied und die drei Fachmitglieder werden vom Rat der Stadt durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Ratsmitglieder bleiben nach Ablauf der Wahlperiode im Amt, bis der neue Rat über ihre Nachfolge bestimmt hat.
Mit den zur Wahl in den Umlegungsausschuss vorgeschlagenen Damen und Herren ist bereits über den Vorschlag gesprochen worden. Im Falle der Wahl durch den Rat sind sie bereit, das Mandat anzunehmen.
Als Fachmitglieder des Umlegungsausschusses werden Frau Regina Oelfke, Frau Dipl.-Ing. Karin Wolters und Herr Johann Roskosch erstmalig gewählt
In Vertretung:
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
In den Umlegungsausschuss werden gemäß § 4 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in Einzelwahl gewählt:
als vorsitzendes Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt: Herr Konrad Helmsen von der Region Hannover |
als dessen Stellvertreterin: Frau Regina Oelfke von der Region Hannover |
als Mitglied mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst einer der Fachrichtungen „Vermessungs- und Liegenschaftswesen“: Herrn Dipl.-Ing. Peter Creuzer von der GLL Hannover - Katasteramt |
als dessen Stellvertreter: Herrn Prof. Dr.-Ing. Werner Ziegenbein |
als Mitglied mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Hochbau“ oder „Städtebau“ oder einer der Fachrichtungen „Bauingenieurwesen“: Herr Johann Roskosch von der Region Hannover |
als dessen Stellvertreter: Burkhard Uhlig von der Stadt Göttingen |
als Mitglied, das in der Grundstückswertermittlung sachverständig ist: Frau Dipl.-Ing. Karin Wolters von der GLL Hannover - Katasteramt |
als dessen Stellvertreterin: Frau Dipl.-Ing. Andrea Reil vom LGN Landesvermessung + |