Betreff
Gewährung einer Bedarfszuweisung
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe im Rat
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe im Rat
Vorlage
2018/033/1
Art
Antrag
Referenzvorlage
Begründung:
Der
Satz dient als Absicherung für die Stadt Laatzen für den Fall, dass das Land
doch nicht wie angekündigt ab 2019 die Kosten für die Landesaufgaben, die
bisher die Stadt selbst trägt, übernimmt. So wird verhindert, dass die Stadt
dann entweder Angebote in der schulbezogenen Jugendsozialarbeit kürzen oder Ersatzstreichungen
in Höhe von 435.000 € vornehmen muss.
Antrag:
In der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen als Grundlage für die
Bedarfszuweisung wird in Teil C am Ende folgender Satz ergänzt:
„Ausgenommen von dieser Regelung sind die Mittel für die schulbezogene Jugendsozialarbeit.“