- Verlängerung der Veränderungssperre
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Laatzen hatte am 03.03.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 "Fachmarktstandort Karlsruher Straße" gefasst. Das Ziel der Planung ist die Anpassung des Planungsrechtes an die sich aus dem Einzelhandelskonzept ergebenden Anforderungen an den Schutz zentraler Versorgungsbereiche gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.03.2016 gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre Nr. 21 dient der Sicherung der Planung im künftigen Plangebiet. Sie wurde am 16.3.2017 öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird die Ablauffrist für die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Die Fristverlängerung gem. § 17 Abs. 1 BauGB der Veränderungssperre Nr. 21 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 „Fachmarktstandort Karlsruher Straße“, OT Laatzen wird beschlossen.