- Anfrage der Gruppe CDU/FDP im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Die Anfrage der
Gruppe CDU/FDP im Ortsrat Rethen wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Erschließung
und der Ausbau der Franz-Carl-Achard-Straße (FCAS) wurde durch die Verwaltung
seinerzeit begleitet. Es fanden regelmäßige baubegleitende Abnahmen statt. Die
Schäden an der Straße sind nach Begutachtung durch städtische Tiefbauingenieure
auf schadhaftes Material zurückzuführen. Für dieses Jahr ist ein Pflastertausch
auf der Straße vorgesehen. Die Arbeiten sollen im Spätsommer ausgeführt werden.
Die Straße wurde
von Beginn an als Haupterschließungsstraße für das Wohngebiet Sehlwiese geplant
und entsprechend ausgebaut, so dass eine Befahrung durch LKW möglich ist.
Zu Frage 2:
a)
Die
Beobachtungen der Polizei und Verwaltung haben nach Abschluss der letzten
Baumaßnahmen im Gebiet Sehlwiese keinen nennenswerten LKW-Verkehr feststellen
können. Es wird nach Abschluss der Bautätigkeiten im
Bereich Sehlwiese-Süd auch nach Aufhebung des LKW-Verbots nicht mit einer
signifikanten Zunahme des LKW-Verkehrs in der Franz-Carl-Achard-Straße
gerechnet.
b)
Für den
noch zu erschließenden Baubereich Sehlwiese Süd liegen derzeit noch keine
konkreten Planungen des Erschließungsträgers vor. Der zu erwartende Verkehr ist
abhängig von der Art der geplanten Bebauung. Je nach Art und Umfang der
Bebauung (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau) wird
unterschiedlicher Verkehr verursacht. Zum derzeitigen Zeitpunkt können daher seitens
der Verwaltung noch keine Verkehrsströme prognostiziert werden. Die Erschließung
kann erst nach Vorlage der Pläne und des Erschließungskonzepts geplant werden
und erfolgen.
Zu Frage 3:
Wie bereits zu
Frage 2 erläutert, kann zu der Verkehrsführung noch keine Aussage getroffen
werden, da derzeit noch keine Planung vorliegt. Mit einem Baubeginn ist in den
nächsten 2 Jahren nicht zu rechnen.
Zu Frage 4:
Die FCAS war von
Anfang an als Haupterschließungsstraße für das Baugebiet vorgesehen (B-Plan
„Sehlwiese I“ von 1997). Anfänglich benötigte die Pflasterung der Straße eine
gewisse Zeit der „Festigung“, daher wurde 2004 das LKW-Verbot angeordnet. Eine
Schutzbedürftigkeit der Straße liegt jedoch seit mehreren Jahren nicht mehr
vor, so dass eine Freigabe der FCAS für LKW erfolgen kann.
Zu Frage 5:
Durch die Freigabe der
FCAS für LKW auch aus Richtung Süden kann das Gebiet auch von Süden direkt
erreicht werden. Das Hauptaugenmerk bei den besonders schutzwürdigen Bereichen
liegt auf den Hannoverschen Werkstätten.
Zu Frage 6:
Im
Einmündungsbereich der Straße „Am Bahnhof“ ist LKW-Verkehr uneingeschränkt
möglich, das Abbiegen in diese Straße ist jedoch für LKW auf Grund des spitzen
Winkels erschwert.
Zu Frage 7:
Eine Entfernung der
Verkehrsinsel ist seitens der Verwaltung nicht geplant. Sie ist ähnlich wie ein
Minikreisel überfahrbar und soll lediglich die Verkehrsführung erleichtern. Ein
Überfahren durch größere Fahrzeuge ist möglich und zulässig.
Zu Frage 8:
Die Wohnbevölkerung
im Bereich der FCAS ist durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone vor Lärm und
Umweltbelastungen geschützt. Die Sicherheit zu Fuß gehender Personen wird durch
den einseitigen Gehweg gewährleistet. Eine Befahrung der FCAS durch LKW ist
technisch möglich und war bereits bei der Planung des Baugebiets so vorgesehen.
Wie bereits in der Mitteilung 2018/012
mitgeteilt, bedeutet die Strecke über die Straßen Am Bahnhof und „Zur
Sehlwiese“ einen vermeidbaren Umweg von 1,2 km.
Zu Frage 9:
Die Installation
eines Verkehrszeichens „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ ist nicht geplant.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger