Betreff
Fahrschul-/Fahrlehrerrecht und Aufgaben nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) - Übertragung der Aufgaben auf die Region Hannover -
Vorlage
2018/057
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Laatzen ist nach den Vorschriften der Zuständigkeitsverordnung Verkehr (ZustVO-Verkehr) in Verbindung mit § 17 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) für die Wahrnehmung der im Betreff benannten Aufgaben zuständig.

 

Zurzeit werden in Laatzen fünf Fahrschulen mit 20 Fahrlehrer/innen sowie eine Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG betrieben.

 

In beiden Aufgabengebieten ist eine Bearbeitung nicht täglich bzw. wöchentlich erforderlich. Im Bereich des BKrFQG ist mitunter sogar nur eine halbjährliche oder jährliche Bearbeitung notwendig. Die Gesamtbearbeitungszeit liegt bei rd. 20 Std. im Jahr. Diese Abstände der Aufgabenwahrnehmung bei gleichzeitig zunehmender rechtlicher Komplexität und zuletzt umfangreicher Rechtsänderungen haben einen insoweit höheren Bearbeitungsaufwand zu Folge als dass sich bei der Aufgabenerledigung keine Routine einstellt. Es wird daher davon ausgegangen, dass eine Bearbeitung für alle Städte und Gemeinden durch die Region Hannover mit einem deutlich geringeren Aufwand erfolgen kann.

 

Für die hiervon betroffenen Betriebe und Fahrlehrer/innen ist die Abgabe der Aufgaben nur mit unwesentlichen Veränderungen verbunden. Persönliche Besuche sind in aller Regel nicht erforderlich, Erledigungen können überwiegend telefonisch, postalisch oder elektronisch erfolgen. Es kommt für die Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nicht auf eine spezielle Ortskenntnis des/der jeweiligen Sachbearbeiter/in an.

 

Da es sich hier nicht um eine Aufgabenübertragung auf dem Wege einer Vereinbarung sondern um eine solche durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung handelt, wäre eine unmittelbare Kostenerstattung durch die Städte und Gemeinden nicht zu leisten.

 

Die Region Hannover hat um Beschlussfassung bis Ende Februar/Anfang März gebeten, damit eine Aufgabenübernahme möglichst zum 01.01.2019 erfolgen kann.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Laatzen überträgt die Aufgaben des Fahrlehrerwesens und die Aufgaben nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) auf die Region Hannover. Die Übertragung erfolgt in Abstimmung mit der Region Hannover frühestens zum 01.01.2019, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt, sofern die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen dort bis zum 31.12.2018 nicht vorliegen bzw. nicht geschaffen werden konnten.