Sachverhalt:
Nach § 20 (4) des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden der Ortsbrandmeister und der stellvertretende Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Berufung und Ernennung beschließt der Rat auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr.
In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse am 02.02.2018 wurden der Oberbrandmeister Frank Bezdiak für die Funktion des Ortsbrandmeisters und der Brandmeister Gunnar Pahlke für die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wieder vorgeschlagen.
Die erforderliche Anhörung des Regionsbrandmeisters wurde durchgeführt. Die Zustimmung ist erfolgt.
Die Freiwillige Feuerwehr hat um Berufung und Ernennung der Kameraden Frank Bezdiak und Gunnar Pahlke gebeten.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis werden der Oberbrandmeister Frank Bezdiak für die Zeit vom 20.04.2018 – 19.04.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse und der Brandmeister Gunnar Pahlke zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse ernannt.