Betreff
Gewährung einer Bedarfszuweisung durch Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, der Region Hannover und der Stadt Laatzen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung
Vorlage
2018/033
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Region Hannover (Kommunalaufsicht) hatte bereits im Frühjahr 2017 im Rahmen der Haushaltsgenehmigung die Haushaltslage der Stadt Laatzen als äußerst besorgniserregend bezeichnet. Seitens der Region wurde erwartet, dass die Stadt Laatzen einen Antrag auf Bedarfszuweisung beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) stellt. Daraufhin wurde am 25.04.2017 ein entsprechender Antrag der Stadt beim MI eingereicht.

 

Mit Schreiben vom 01.06.2017 teilte das MI mit, dass die Stadt Laatzen nach Prüfung des Antrages sowohl die Kriterien der „besonderen Bedürftigkeit“ (Die vorläufige Gesamtfehlbetragsquote 2016 lag bei 24,97 %) als auch der „besonderen Finanzschwäche“ (Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft 2014 bis 2016 lag 16,1 % unterhalb der Vergleichswerte.) erfülle. Daher wurde die Stadt Laatzen vom MI als „grundsätzlich für den Erhalt von Bedarfszuweisungen aussichtsreicher Antragsteller im Antragsverfahren 2017“ eingestuft. Die Gewährung einer Bedarfszuweisung basiert auf § 13 NFAG. Danach kann das MI wegen einer außergewöhnlichen Lage
oder besonderer Aufgaben im Einzelfall Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden und Landkreisen Bedarfszuweisungen bewilligen. Auf dieser Grundlage wurde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2.450.000 Euro in Aussicht gestellt.

 

Gleichwohl teilte das MI weiterhin mit, dass die tatsächliche Gewährung einer Bedarfszuweisung zwingend an den Abschluss einer sogenannten „Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung“ zwischen der Stadt und dem MI geknüpft sei. In dieser Zielvereinbarung soll sich die Stadt Laatzen verpflichten, durch konkrete Konsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung ihres Ergebnishaushalts zu erreichen. Hierbei geht es nicht um eine gezielte Vorgabe des MI für bestimmte, zwingend durchzusetzende Maßnahmen, sondern ausschließlich um die Aktivierung eines zusätzlichen eigenen Konsolidierungsbeitrages der Stadt Laatzen zur dauerhaften Defizitreduzierung. Das MI gibt das Konsolidierungsziel somit nur betragsmäßig und nicht maßnahmenbezogen vor.

 

Die Auswahl der Maßnahmen, mit denen die Stadt Laatzen die zusätzliche Konsolidierungsforderung des MI erfüllen will, obliegt – im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Stadt Laatzen. Bei dem selbst zu leistenden Konsolidierungsbeitrag muss es sich aber um nachhaltige Maßnahmen handeln, die dazu geeignet sind, dauerhaft zu einer Ergebnisverbesserung zu führen. Dies können sowohl Minderaufwendungen (Einsparungen) als auch zusätzliche Erträge (Steuer-/Gebührenerhöhungen) sein. Sofern es der Stadt gelingt, den eigenen Konsolidierungsbeitrag zu erbringen, verpflichtet sich das MI in der Zielvereinbarung zur Zahlung der Bedarfszuweisung.

 

In einem ausführlichen Gespräch mit Vertretern des MI und der Region Hannover als Kommunalaufsichtsbehörde am 11.08.2017 wurden die Anforderungen an die Stadt konkretisiert. Die Maßnahmen zur Erreichung der Eigenleistung sollten bis Ende 2017/Anfang 2018 vom Rat beschlossen werden und ein Volumen von jährlich 2,45 Mio. Euro aufweisen. Für die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen wurde ein Zeitraum bis 31.12.2021 eingeräumt, so dass die jährliche Summe von 2,45 Mio. Euro erst ab dem Jahr 2021 erreicht werden müsste. Die Bedarfszuweisung, ebenfalls 2,45 Mio. Euro, würde dagegen unmittelbar nach Abschluss der Zielvereinbarung an die Stadt fließen. Darüber hinaus wurden der Stadt Laatzen weitere Bedarfszuweisungen für die Jahre 2018 ff. in Aussicht gestellt.

 

Daraufhin wurden von Politik und Verwaltung Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen entwickelt, die zugleich auch als Eigenanteil zum Erhalt der o. g. Bedarfszuweisungen vom Land dienen sollten. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2018 haben sich der Verwaltungsausschuss sowie der Rat eingehend und kritisch mit den Maßnahmen befasst. 20 Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes mit einem Konsolidierungsvolumen von knapp 2,1 Mio. Euro im Jahr 2021 (siehe Anlage 3 zur Drucksache 2017/285/50) wurden vom Rat am 14.12.2017 beschlossen.

 

In weiteren Abstimmungsgesprächen wurden die Maßnahmen mit dem MI diskutiert. Das MI hat die Konsolidierungsbemühungen der Stadt sehr positiv bewertet. 17 der 20 Maßnahmen sind demnach aus Sicht des MI konkret oder belegbar genug, um in die angestrebte Zielvereinbarung aufgenommen zu werden. Der daraus resultierende Eigenanteil der Stadt beläuft sich ab dem Jahr 2021 auf 1.913.600 Euro. Am 30.01.2018 hat sich das MI bereit erklärt, diesen - im Vergleich zur ursprünglichen Forderung geringeren – Betrag als Eigenanteil der Stadt zu akzeptieren und im Gegenzug weiterhin die 2,45 Mio. Euro an Bedarfszuweisungen zu gewähren.

 

Auf Veranlassung des MI soll die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte Zielvereinbarung auch von der Region Hannover als Kommunalaufsichtsbehörde unterzeichnet werden. Im Wesentlichen wird darin inhaltlich folgendes vereinbart:

 

·         Verpflichtung der Stadt Laatzen zur Umsetzung von 17 Maßnahmen mit einem Volumen von 1.913.600 Euro spätestens ab dem Jahr 2021 (Teil A und B inklusive Anlage). Die Maßnahmen entstammen alle aus der bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmenliste zum Haushaltskonsolidierungskonzept (Anlage 3 zur Drucksache 2017/285/50), es sind somit keine „zusätzlichen“ Maßnahmen.

 

·         Verpflichtung der Stadt Laatzen zur Ergreifung von Kompensationsmaßnahmen, sofern die vereinbarte Ergebnisverbesserung mit den Maßnahmen nicht eintrifft (Teil C)

 

·         Berichtspflicht der Stadt Laatzen über die Maßnahmen (Teil D)

 

·         Verpflichtung des Landes Niedersachsen zur Zahlung von 2.450.000 Euro für das Jahr 2017 (Teil E)

 

Die in der Zielvereinbarung in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungen in Verbindung mit den bereits beschlossenen, eigenen, nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen können als Chance verstanden werden, den Haushalt der Stadt Laatzen auf Dauer erheblich zu entlasten. Dies gilt umso mehr, da das MI bei Abschluss der Zielvereinbarung weitere Bedarfszuweisungen ab 2018 in Aussicht gestellt hat. Der Beschluss zur Unterzeichnung der Zielvereinbarung trägt somit maßgeblich zu einer deutlichen finanziellen Entspannung des städtischen Haushaltes bei und könnte - unter Berücksichtigung der bisherigen Jahresergebnisse und Beibehaltung der Sparbemühungen einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

 

 

Anlage

 

Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, der Region Hannover und der Stadt Laatzen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt die als Anlage zur Drucksache 2018/033 vorgelegte Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, der Region Hannover und der Stadt Laatzen abzuschließen.