Betreff
Richtlinie der Stadt Laatzen für die Nutzung städtischer Einrichtungen durch Dritte
Vorlage
2013/205/10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Drucks.-Nr. 2013/205/8 wurde beantragt, für die Nutzung städtischer Einrichtungen durch Dritte zwei separate Richtlinien zu erstellen:

 

·         für geschlossene Räume in Schulen, Stadthaus, Familienzentrum und weiteren Gebäuden und

·         für den Park der Sinne.

 

Ziel sollte es einerseits sein, die Nutzung durch einfache und verständliche Regelungen zu vereinfachen und öffentliche Räume allen Bürgerinnen und Bürgern als Räume der Begegnung und Kommunikation zu öffnen. Andererseits sollte der Aufwand in der Verwaltung so gering wie möglich gehalten werden. 

 

Die vorliegenden Entwürfe sind Richtlinienentwürfe. Richtlinien sind interne Handlungs- und Ausführungsvorschriften für die Stadtverwaltung, die sicherstellen sollen, dass eine einheitliche Handhabe bei der Vergabe von städtischen Einrichtungen an Dritte erfolgt. Anders als bei Satzungen (Rechtsnormen) entfaltet die Richtlinie selbst keine unmittelbare Bindungswirkung für Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Sobald ein Antrag auf Nutzung städtischer Einrichtungen durch Dritte bei der Stadt eingeht, soll durch das zuständige Fachteam anhand der Richtlinien geprüft werden, ob und unter welchen Maßgaben eine Bereitstellung erfolgen kann. Die Richtlinien sollen dabei sicherstellen, dass diese Prüfung unabhängig von der raumvergebenden Stelle einheitlich erfolgt. Die Raumvergabe selbst erfolgt im Anschluss daran durch den Abschluss eines standardisierten Mustervertrages, der zwischen den Nutzern und der Stadt Laatzen geschlossen wird. Auch dieser Mustervertrag soll gewährleisten, dass eine weitestgehend einheitliche Handhabung erfolgt. Gleichzeitig dient er als Hilfestellung / Checkliste für die raumvergebenden Fachteams, da alle relevanten Fragen zur Raumvergabe abgefragt und behandelt werden. Regelungen, die die Haftung berühren, wurden darüber hinaus mit dem Kommunalen Schadensausgleich KSA abgestimmt.

 

Die zwei separaten Richtlinienentwürfe sind in den Anlagen 1 und 2 und der Mustervertrag als Anlage 3 beigefügt.

 

 

Jürgen Köhne

 

 

 

 

 

Anlagen

Beschlussvorschlag:

 

Den vorgelegten Richtlinien der Stadt Laatzen für die Nutzung geschlossener Räume in Schulen, Stadthaus, Familienzentrum und weiteren Gebäuden (Anlage 1) und für den Park der Sinne (Anlage 2) durch Dritte sowie dem dazugehörigen Mustervertrag (Anlage 3) wird zugestimmt.