Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße", OT Laatzen
- Beschluss zur Einleitung der Beteiligungsverfahren (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
2017/222/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen wurde am 31.08.2017 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen nach Vorberatung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz, am 21.08.2018, beschlossen.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Einzelhandelsstandortes mit Lebensmitteldiscounter, Sonderpostenmarkt und ein oder mehrere kleine Shops bis max. 100 qm wie z.B. einen Bäcker oder dergleichen.

 

Die Stadt hat sich für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entschieden, weil das hier geplante Bebauungskonzept hinsichtlich seiner Auswirkungen und mit Blick auf die Einfügung in die Umgebung konkreter Regelungen bedarf, die über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen werden können.

 

Gegenstand der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden sein:

ein „Festsetzung“Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Präambel und Verfahrensvermerken,

einer dazugehörigen Begründung

und ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Vorhabenbeschreibung.

 

Da es sich um ein Einzelhandelsbauvorhaben handelt, wird das Verfahren nicht als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren sondern nach den allgemeinen Regeln – Regelverfahren - zur Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt. Dies beinhaltet unter anderem die Erforderlichkeit zur Erarbeitung eines Umweltberichtes aber auch die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Diese wurden in der Zeit vom 15.09.2017 bis 29.09.2017 durchgeführt. Die Behörden erhielten eine Woche Vorlauf und erhielten ein diesbezügliches Anschreiben mit Datum vom 08.09.2017 mit der Bitte um Stellungnahme bis 29.09.2017.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Anregungen eingegangen. Die eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingearbeitet. Ein Beschluss hierzu erfolgt jedoch erst zusammen mit dem Ergebnis der jetzt anstehenden öffentlichen Auslegung.

 

Die zur Auslegung zu beschließenden Unterlagen sind beigefügt. Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

Anlagen

 

Anlage 1 Plan mit zeichnerischen und textl. Festsetzungen

Anlage 2 Begründung mit Anlagen

Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplan u. Vorhabenbeschreibung

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen, bestehend aus dem Plan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der dazugehörigen Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Vorhabenbeschreibung, wird in der vorliegenden Fassung - Stand 12.01.2018 - beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.