- Bericht über eine Eilentscheidung gemäß § 66 NGO -
Im Zuge der Dachsanierung in der Sporthalle der GS Rethen
wurde die Bausubstanz eingehend untersucht. Die untersuchten Proben des
Deckeninnengewebes haben eine Kontaminierung der Decken ergeben, sodass ein
Austausch der Decke zwingend erforderlich war.
Dies hat eine außerplanmäßige Bereitstellung von insgesamtm
101.000 € als Eilentscheidung gemäß § 66 NGO erforderlich gemacht. Die Arbeiten
konnten bei laufendem Schulbetrieb ausgeführt werden und werden nach Ende der
Herbstferien inklusive der Beleuchtungsarbeiten durch den Bauhof beendet sein.
Im Zeitpunkt der Beratungen zum Haushalt 2008 war diese Situation noch nicht erkennbar, so dass keine Haushaltsmittel veranschlagt wurden. Um die Arbeiten zeitgerecht ausführen zu können, war eine Auftragsvergabe vor der nächsten Ratssitzung am 09.10.2008 erforderlich. Es mussten daher Mittel durch eine Eilentscheidung des Bürgermeisters überplanmäßig Mittel in Höhe von 101.000 € bei der Haushaltsstelle zur Verfügung gestellt werden.
Zur Deckung konnten Mittel aus Hochbaukosten der GS Ingeln -
Oesselse (2106000002.9401 00: Erneuerung der Schmutzwasserleitung – Ausführung
in 2009), Hochbaukosten der Förderschule Am Kiefernweg (214000001. 9401 00:
Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmierungsanlage – Ausführung in
2009), der Erich Kästner Realschule (22100001.940200: Ern. Rohrtrenner –
Ausführung in 2009) und dem Erich Kästner Gymnasium (23000001.940200: Ern.
Rohrtrenner – Ausführung in 2009) herangezogen werden.
In Vertretung:
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Die außerplanmäßige Bereitstellung von insgesamt 101.000 € als Eilentscheidung gemäß § 66 NGO für die Deckensanierung in der Sporthalle der GS Rethen wird zur Kenntnis genommen.