Betreff
Widmung von Gebäuden als öffentliche Einrichtung zur Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
Vorlage
2017/359
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern soll zukünftig nach der städtischen Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern in der Stadt Laatzen in den von der Stadt bereitgestellten Unterkünften als öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes erfolgen. Die Höhe der Gebühren soll zukünftig in der städtischen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Menschen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Laatzen (Beschlussvorlage 2017/347) festgelegt werden.

 

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Größe und Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht erforderlich, für jede Gemeinschaftsunterkunft einen individuellen Gebührensatz festzulegen. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn es sich um unterschiedliche „öffentliche Einrichtungen“ handelt.

 

Den Status einer öffentlichen Einrichtung erlangt eine Unterkunft im Rechtssinne durch die sogenannte Widmung. Diese legt die Zweckbestimmung der Einrichtung (Widmungszweck) und den Benutzerkreis fest. Grundsätzlich kann die Widmung durch die Belegung, d. h. durch schlüssiges Handeln, erfolgen. Aus Rechtssicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung aber einen diesbezüglichen Beschluss des Verwaltungsausschusses, um klarzustellen, dass die Gemeinschaftsunterkünfte nicht in ihrer Gesamtheit als eine öffentliche Einrichtung, sondern jeweils gesondert als einzelne öffentliche Einrichtungen gewidmet sind.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Folgende Objekte werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern in der Stadt Laatzen (Beschlussvorlage 2017/347) jeweils zu einer öffentlichen Einrichtung zum Zweck der Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern gewidmet:

 

A

Gutenbergstraße 15

B

Pestalozzistraße 27

C

Hildesheimer Straße 305

D

Hildesheimer Straße 305 A

E

Hildesheimer Straße 316

F

Hildesheimer Straße 513

G

Rotdornallee 11

 

in 30880 Laatzen.

 

2.    Der Benutzerkreis bestimmt sich nach der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern in der Stadt Laatzen.