Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
- Antrag der "Laatzener Tafel für Hemmingen, Laatzen und Pattensen e.V." auf
Gewährung eines Zuschusses -
Vorlage
2017/285/22
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09.11.2017 beantragt die „Laatzener Tafel e.V.“ für das Jahr 2018 zur Herrichtung neuer Räumlichkeiten einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.

 

Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die derzeit für die Lebensmittelausgabe an bedürftige Menschen genutzten Räume in der Karlsruher Straße 14 maximal nur bis zum 31.12.2018 (in dem als Anlage beigefügten Antragsschreiben wird irrtümlich der 31.12.2017 genannt) zur Verfügung stehen.

 

Die Laatzener Tafel ist Untermieterin eines Teils der von der Leine-VHS für das ZAQ angemieteten Räumlichkeiten in der Karlsruher Straße. Wie die Leine-VHS auf Nachfrage bestätigt hat, läuft der Mietvertrag nach Aussage des Eigentümers mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zum 31.12.2018 aus, so dass zum gleichen Zeitpunkt auch das Untermietverhältnis endet. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, muss also bis zum 30.06.2018 erfolgen.

 

Derzeit erfolgt in den Räumen der Tafel montags, dienstags und freitags die Lebensmittelausgabe an etwa 300 Bedarfsgemeinschaften/Woche. Dies entspricht rund 750 überwiegend in Laatzen lebenden bedürftigen Menschen. Insgesamt sind über 1000 Personen bei der Laatzener Tafel registriert. Zur Weiterführung des Angebotes bemüht sich die Tafel bereits jetzt um neue angemessene Räume.

 

In analoger Anwendung der bestehenden städtischen Richtlinien über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten muss der Antragsteller im Vorfeld insbesondere eine Kostenermittlung nach DIN 276 und einen Finanzierungsplan vorlegen. Da dies noch nicht möglich, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht über den Antrag entschieden werden. Um jedoch den Fortbestand der Einrichtung zu gewährleisten, wird empfohlen, der im Beschlussvorschlag dargelegten Verfahrensweise zu folgen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Herrichtung neuer Räumlichkeiten in Laatzen für die Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen wird der „Laatzener Tafel für Hemmingen, Laatzen und Pattensen e.V.“ ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10.000 € in Aussicht gestellt.

 

Die Mittel sind im Rahmen der Veränderungsliste in den Haushaltsplan 2018 aufzunehmen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Vor der Bewilligung sind vom Antragsteller entsprechend der „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ ergänzende Antragsunterlagen, insbesondere eine Kostenermittlung nach DIN 276 und ein Finanzierungsplan vorzulegen.