Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
- Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Würzburger Straße -
Vorlage
2017/285/18
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplanes (Drucksache 2017/307) und der Krippenbedarfsplanung (Drucksache 2017/312) bestätigt die bereits mit Drucksache 2017/205/1 beschriebene Notwendigkeit der Realisierung der zwei bereits grundsätzlich beschlossenen Neubauten von je fünfgruppigen Einrichtungen im Kiefernweg und an der Würzburger Straße.

 

Hierbei wurde berücksichtigt, dass der Standort der Kita Im Langen Feld im Gebäude der Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen und entsprechendem Bedarf zusätzlicher Schulräume mittelfristig aufgegeben werden muss und die beiden Übergangsgruppen in der Kita Brucknerweg und in der Gutenbergstraße 15 nur bis zum 31.07.2020 genehmigt sind.

 

Der Neubau am Standort Würzburger Straße sieht die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen und 30 Krippenplätzen im Ganztagsbetrieb vor. Im Rahmen einer Grobkostenermittlung wurden aufgrund des erforderlichen Raumprogramms bei einer Nutzfläche von 975 m² und auf Grundlage des Baukostenindex für Massivbauweise Herstellungskosten inkl. Einrichtung/Mobiliar und Außenanlagen in Höhe von rd. 4.870.000 € ermittelt.

 

Von den genannten 4.870.000 € sind nach derzeitigem Stand rd. 2.900.000 € Herstellungskosten für die 75 Kindergartenplätze aus dem Förderprogramm Soziale Stadt förderfähig. Abzüglich der möglichen Investitionskostenförderung der Region Hannover für diese Plätze in Höhe von rd. 212.100 € errechnet sich auf die verbleibenden 2.687.900 € eine Fördersumme von rd. 1.791.900 € (2/3-Fördersumme). Die anteiligen Kosten für die Kindergartenplätze (2.800.000 € in 2018 und 100.000 € bereits in 2017) sind bereits im Teilhaushalt 61 im vorliegenden Haushaltsplanentwurf enthalten. Bei der im Haushaltsplanentwurf ebenfalls im Teilhaushalt 61 enthaltenen Fördersumme ist aufgrund der o.g. Förderung der Region Hannover eine Änderung bei der Veranschlagung vorzunehmen.

 

Die geplanten 30 Krippenplätze und die gesamten Kosten für Einrichtung/Mobiliar sind nicht aus Mitteln der Sozialen Stadt förderfähig. Die darauf entfallenden anteiligen Kosten an der Gesamtmaßnahmen in Höhe von 1.970.000 € sind im Teilhaushalt 53 zu veranschlagen. Diesen Ausgaben stehen Investitionskostenzuschüsse von Region und Land in Höhe von 519.800 € gegenüber.

 

Aufgrund des noch durchzuführenden Verfahrens zur Bebauungsplanänderung wird frühestens im 2. Halbjahr 2019 mit dem Beginn der Baumaßnahme und im 2. Quartal 2021 mit der Fertigstellung gerechnet.

 

Die auf die Herstellung der Krippenplätze entfallenden Planungskosten in Höhe von 312.000 € sind daher im Teilhaushalt 53 für 2018, die Baukosten in Höhe von 1.458.000 € mit entsprechender Verpflichtungsermächtigung 2018 für Ausschreibungen und Auftragsvergaben in 2019 und die Kosten für Einrichtung/Mobiliar in Höhe von 200.000 € in 2020 einzustellen (insgesamt 1.970.000 €).

 

Die Kostenermittlung für die alternativen Ausführungsvarianten und der erforderliche Wirtschaftlichkeitsvergleich stehen noch aus. Hieraus könnte sich noch ein veränderter Kostenrahmen und eine verkürzte Realisierungsphase ergeben. Es wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass Ergebnisse hierzu bis zum Abschluss der Haushaltsplanberatungen vorliegen, so dass derzeit zunächst eine Veranschlagung der vermeintlich höheren Kosten für den Bau in Massivbauweise vorgeschlagen wird. Eine Anpassung kann dann ggf. zum Haushalt 2019 erfolgen.

 

Die Folgekosten können der beigefügten Anlage entnommen werden. Dabei wurde von einer Betriebsaufnahme zum 01.08.2021 ausgegangen. Für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätte ergibt sich voraussichtlich ein jährlicher Zuschussbedarf von 715.900 €.

 

Mit diesem Zuschussbedarf ist aufgrund der Entwicklungen der Betriebskosten bei den Freien Trägern, insbesondere der Personalkosten, die durchgängig an den TVÖD angeglichen wurden, unabhängig von der Trägerschaft zu rechnen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der in der Drucksache 2017/285/18 genannten Maßnahme einzuleiten. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Herstellung der Einrichtung sowie die laufenden Mittel für den Betrieb der Einrichtung sind über die Veränderungsliste für den Haushaltsplan und die Finanzplanung für das Jahr 2018 ff. bereitzustellen.