Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
- Änderung der Hebesatzsatzung - Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer -
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
Vorlage
2017/285/12
Art
Antrag
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Rahmenbedingungen, die Land und Bund für die Finanzierung der kommunalen Haushalte fortgesetzt schaffen, erlauben es Kommunen mit einer Siedlungs-, Bevölkerungs- und Einkommensstruktur wie Laatzen zurzeit nicht, ausgeglichene Haushalte aufzustellen.

 

Gleichzeitig sind aber gerade diese Städte auf hohe Qualitätsstandards vor allem in den Bereichen Bildung, Jugend und soziale Angebote angewiesen, um ihren Beitrag zu leisten, der nachhaltig zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung der gesamtdeutschen Gesellschaft dient. Denn ob unsere Gesellschaft auch zukünftig gelingt, entscheidet sich in den Kommunen.

 

Die Erhöhung der Gewerbesteuer ist daher eines der wenigen Instrumente, das der Stadt Laatzen in der Haushaltssicherung bleibt, um ein Absenken der Qualitätsstandards vor allem in den Bereichen Bildung und Jugend zu vermeiden.

 

Ernesto Nebot Pomar

Antrag:

 

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Laatzen (Hebesatzsatzung) wird wie folgt geändert:

 

§ 1

1.   Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                       600 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                      600 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                             480 v. H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2018.

§ 3

Die vorstehende Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.