- Änderung der Hebesatzsatzung - Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer -
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
Begründung:
Die
Rahmenbedingungen, die Land und Bund für die Finanzierung der kommunalen
Haushalte fortgesetzt schaffen, erlauben es Kommunen mit einer Siedlungs-,
Bevölkerungs- und Einkommensstruktur wie Laatzen zurzeit nicht, ausgeglichene
Haushalte aufzustellen.
Gleichzeitig
sind aber gerade diese Städte auf hohe Qualitätsstandards vor allem in den
Bereichen Bildung, Jugend und soziale Angebote angewiesen, um ihren Beitrag zu
leisten, der nachhaltig zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Weiterentwicklung der gesamtdeutschen Gesellschaft dient. Denn ob unsere
Gesellschaft auch zukünftig gelingt, entscheidet sich in den Kommunen.
Die
Erhöhung der Gewerbesteuer ist daher eines der wenigen Instrumente, das der
Stadt Laatzen in der Haushaltssicherung bleibt, um ein Absenken der
Qualitätsstandards vor allem in den Bereichen Bildung und Jugend zu vermeiden.
Ernesto Nebot Pomar
Antrag:
Die Satzung über
die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt
Laatzen (Hebesatzsatzung) wird wie folgt geändert:
§ 1
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 600
v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 480
v. H.
§ 2
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das
Haushaltsjahr 2018.
§ 3
Die vorstehende Satzung tritt am 01.01.2018
in Kraft.